| Niederschrift Gemeinderatsitzung vom 12.08. 2010 |
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| Samstag, 02. Oktober 2010 um 13:47 Uhr |
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Niederschrift
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Föhren vom 12. 08. 2010
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister Reinehr Herr Engel, Föhren (zu verabschiedendes Ratsmitglied) Herr Zimmer zu TOP 5 ö. T. Herr Bruch, IGR, zu TOP 6 ö. T. und TOP 3 n. T. Herr Dipl.-Ing. Burkhart, BFH Trier, zu TOP 7 ö. T. Herr Bruno Porten zu TOP 9 ö. T. VG.-Angestellter Schleimer - Schriftführer -
1. Beigeordnete:
2. Beigeordneter:
Müller Adolf
3. Beigeordnete:
Lutz Heidrich
Der Ortsgemeinderat:
Urbanek Ulrich (Fraktionsvorsitzender) Klaus-Höhl Klaudia Follmann Rudolf Valerius Bernd Wagner Matthias Weber Otmar Steffes Hermann-Josef (Fraktionsvorsitzender)
Radant Rosi (Fraktionsvorsitzende) Follmann Jürgen ab TOP 6) Reichsgräfin von Kesselstatt Alexandra Trierweiler Hans-Norbert
entschuldigt fehlten: Schöller Marita Müller Martin Follmann Kurt Müller Monika Thul Doris Weyer Bernhard Müller Willi
Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Reinehr versammelte sich heute der umseitig aufgeführte Ortsgemeinderat im Hotel „Erlenhof“ in Föhren.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung um 19.10 Uhr und stellte fest, dass der Ortsgemeinderat ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen waren.
Sodann stellte Ortsbürgermeister Reinehr den Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung und zwar als TOP 10) einzufügen:
„Sanierung des Hochkreuzes“.
Hierfür stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.
T a g e s o r d n u n g
- öffentlich -
1. Bericht und Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Verabschiedung eines Ratsmitgliedes 3. Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 4. Nachwahlen a) Mitglied im Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt und Landespflege b) stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss 5. Projektgesellschaft Steinhäufchen; hier: Bericht über die letzte Gesellschafterversammlung und Beratung und Beschlussfassung über eine evtl. Übernahme der Gesellschafteranteile der Ortsgemeinde Föhren durch die Volksbank 6. Außengebietsentwässerung „Eitzenbach“ hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planentwurfs 7. Teil-Ausbau der Eitzenbach-, Dr. Patheiger- und Pfarrer-Oden-Straße hier: a) Investitionsstock-Antrag b) nachträgliche Zustimmung zur Vergabe eines Auftrags zur Bodenuntersuchung 8. Ausbau Bahnhaltepunkt Föhren durch die DB-AG
9. Sanierung des Bolz- und Festplatzes; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Be- auftragung eines öffentlich bestellten Sachverständigen zur Klärung des Sachverhaltes und der weiteren Vorgehensweise; Antrag der FWG Steffes 10. Sanierung des Hochkreuzes 11. Verschiedenes
- n i c h t ö f f e n t l i c h -
1. Bericht und Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten (u. a. Bebauungsplanbaugebiet „Eitzenbach“ 3. Verschiedenes
- ö f f e n t l i c h –
1. Bericht und Mitteilungen des Vorsitzenden
Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass
a) Dorfladen in Föhren
ein Dorfladen in Föhren neben den Räumlichkeiten der Firma Schlecker am Reischelplatz über die AWO am 18. 08. 2010 eröffnet wird.
Dadurch werde die Infrastruktur der Ortsgemeinde Föhren weiter verbessert.
b) DSL-Ausbau
die ADD Trier mitgeteilt hätte, dass die Grundlage für eine staatliche Förderung und damit auch eine erneute Ausschreibung entfalle, da sowohl Vodafone als auch die Deutsche Telekom eine wesentliche bessere funkabhängige Netzabdeckung noch in den nächsten Monaten angekündigt haben. Er verwies hierzu auf die jedem Ratsmitglied vorliegende Mitteilung der ADD vom 26. 07. 2010.
In der Konsequenz bedeute dies jedenfalls eine große finanzielle Ersparnis. Man hoffe nur, dass die Umsetzung, wie versprochen, möglichst zeitnah erfolge, tatsächlich auch alle Haushalte abdecke und starke Schwankungsunterschiede vermieden werden.
c) Flugplatz GmbH
vor kurzem eine Versammlung der Flugplatz GmbH stattgefunden habe.
Angestrebt werde die Ansiedlung weiterer flugplatzaffiner Betriebe. Insoweit müsse noch eine neue Teilfläche erschlossen werden. Angestrebt werde auch die Sanierung bzw. Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen.
d) Anstrich und Sanierung des Kirchturmes
mit dem Anstrich und der Sanierung des Kirchturmes begonnen wurde.
In einer der nächsten Sitzungen soll nun auch der vorliegende Zuschussantrag behandelt werden.
e) Haushaltsplan 2010
der Haushaltsplan 2010 von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, aber die Genehmigung einiger Investitionsmaßnahmen bis zur endgültigen Klärung zurückgestellt wurden.
f) Steuerungskreis „Lebendiges Föhren“
der Steuerungskreis „Lebendiges Föhren“ in letzter Zeit mehrfach getagt und weitere Aktivitäten vorbereitet hätte. Näheres hierzu würde in einer der nächsten Ortsgemeinderatssitzungen bekanntgegeben. Er danke aber bereits jetzt allen Mitgliedern des Arbeitskreises für ihre engagierte Arbeit.
g) Arbeiten Friedhof
die Arbeiten auf dem Friedhof weitgehend abgeschlossen seien.
Die Wegearbeiten (1. Bauabschnitt) seien gut gelungen; es müssten hier allerdings noch kleinere Angleichungsarbeiten vorgenommen werden.
Mit der Neuverlegung der Plattenreihen (2. Bauabschnitt) sei heute begonnen worden.
h) Sommernachtstreff
der Sommernachtstreff an der Viezkelterstation mit der Band „Gold-Rush“ von den Föhrener Bürgern ebenfalls gut angenommen und besucht wurde. Es konnte, wie bei der Veranstaltung im Frühjahr mit den Rambling-Rovers, auch hier sogar ein Überschuss von ca. 600,00 Euro erzielt werden. Er danke insoweit auch an dieser Stelle allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
i) Geschichts- und Wirtschaftschronik
die Firma MEKA Kunstgrafik GmbH in Eschborn beabsichtige, für die Ortsgemeinde Föhren eine Dokumentation über die geschichtliche und wirtschaftliche Entwicklung in Form einer Schautafel zu erstellen.
Dabei erhalten auch einheimische Firmen die Gelegenheit, sich in einem Eigenportrait darzustellen. Herr Scharff von der Firma MEKA werde die Föhrener Firmenbesitzer in den nächsten Tagen persönlich aufsuchen und ihnen das Konzept vorstellen und um eine Beteiligung an der Chronik ansprechen.
Die geplante neue Chroniktafel soll exponiert zunächst im Bereich der kleinen Parkanlage an der Kirche beim römischen Primulusgrab, nach Ausbau des Klostervorplatzes in diesem Bereich, aufgestellt werden.
j) Meulenwaldfest und Infotag
am Sonntag, 19. 09. 2010, das Meulenwaldfest und der Infotag des Forstamtes Trier rund um das Forstamt, Am Rothenberg 2, in Trier-Quint, stattfinde.
Entsprechende Broschüren wurden an die Ortsgemeinderatsmitglieder übergeben und liegen zudem im Gemeindebüro aus.
2. Verabschiedung eines Ratsmitgliedes
Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass Herr Engel sein Mandat im Ortsgemeinderat und seine Mitgliedschaft in verschiedenen Ausschüssen nach mündlicher Ansage in der Ortsgemeinderatssitzung vom 24. 06. 2010 nunmehr auch schriftlich niedergelegt hätte.
Herr Engel war von 1989 an bis zu seinem Ausscheiden ununterbrochen als Ratsmitglied und fast die gleiche Zeit im Bauausschuss der Ortsgemeinde Föhren. Außerdem war er in der Zeit von 1989 bis 2009 zusätzlich ebenfalls noch im Verbandsgemeinderat Schweich tätig.
Der Vorsitzende dankte Herrn Engel für die gute Zusammenarbeit in dieser Zeit, in der sich auch persönliche Freundschaft entwickelt habe, und wünschte ihm, auch im Namen der Ortsgemeinde Föhren, für die Zukunft alles Gute.
Der Vorsitzende las sodann die Dankurkunde vor, sprach erneut im Namen der Ortsgemeinde Dank und Anerkennung aus und überreichte Herrn Engel ein Geschenk.
Der Ortsgemeinderat bedankte sich bei Herrn Engel mit einem Applaus.
Herr Engel selbst bedankte sich ebenfalls und wünschte dem Gremium alles Gute für seine künftige Arbeit im Interesse und zum Wohle der Ortsgemeinde Föhren und ihrer Bürger/innen.
3. Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass nach dem Ausscheiden von Ratsmitglied Engel auf der Liste der SPD-Fraktion Herr Otmar Weber nachrücke.
Herr Weber habe nach dem üblichen Anschreiben schriftlich zugesagt, das Mandat zu übernehmen, und aus diesem Grunde bereits eine Einladung für die heutige Sitzung erhalten.
Sodann wurde Herr Weber von Ortsbürgermeister Reinehr auf die Pflichten eines Ratsmitgliedes, insbesondere auf die §§ 20 (Schweigepflicht), § 21 (Treuepflicht), § 22 (Ausschließungsgründe) und § 30 Abs. 1 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) der Gemeindeordnung hingewiesen.
Ortsbürgermeister Reinehr verpflichtete sodann gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung Ratsmitglied Weber namens der Ortsgemeinde Föhren durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Er wünschte zudem eine gute Zusammenarbeit und überreichte das Kommunalbrevier.
4. Nachwahlen a) Mitglied im Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt und Landespflege und b) neuer Stellvertreter
Nachdem Ratsmitglied Engel sein Mandat im Bauausschuss niedergelegt habe, sei eine Nachwahl erforderlich.
Der Vorsitzende wies ferner darauf hin, dass auch die Bestimmung eines Ausschussmitgliedes eine Wahl im Sinne des § 40 Abs. 2 GemO sei, über die nach § 40 Abs. 5 GemO grundsätzlich geheim abgestimmt werden müsste. Jedoch könne der Gemeinderat mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, diese Wahl in offener Abstimmung durchzuführen; sein Stimmrecht ruhe hier nach § 36 Abs. 3 GemO ebenfalls.
Sodann wurde von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, Ratsmitglied Uli Urbanek, Ratsmitglied Rudolf Follmann vorgeschlagen.
Da Ratsmitglied Rudolf Follmann bisher Stellvertreter im Ausschuss für Bauangelegenheiten von Herrn Engel war, ist gleichzeitig auch ein neuer Stellvertreter zu wählen.
Als Stellvertreter wurde von Ratsmitglied Urbanek Ratsmitglied Weber vorgeschlagen.
Für eine offene Abstimmung stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.
Sodann stimmten für Ratsmitglied Rudolf Follmann
alle Ortsgemeinderatsmitglieder bei Enthaltung des Betroffenen und
für Ratsmitglied Weber als Stellvertreter
alle Ortsgemeinderatsmitglieder bei Enthaltung des Betroffenen.
b) stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
Herr Engel hat auch sein Mandat als stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss niedergelegt. Insoweit ist auch eine Neuwahl erforderlich.
Bezüglich der Wahl nahm der Vorsitzende Bezug auf die Ausführungen unter Punkt TOP 4 a).
Für eine offene Abstimmung stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.
Von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, Ratsmitglied Uli Urbanek, wurde Ratsmitglied Weber vorgeschlagen.
Für Ratsmitglied Weber stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder bei Enthaltung des Betroffenen.
5. Projektgesellschaft Steinhäufchen; hier: Bericht über die letzte Gesellschafterver- sammlung und Beratung und Beschlussfassung über eine evtl. Übernahme der Gesell- schafteranteile der Ortsgemeinde Föhren durch die Volksbank
Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass die Gesellschafterversammlung am 27. 07. 2010 getagt hätte. Thema sei auch der Wunsch der Ortsgemeinde, ihren Gesellschafteranteil an die Volksbank Trier zu übertragen gewesen. Sodann nahm er Bezug auf die Ausführungen in der Ortsgemeinderatssitzung vom 21. 01. 2009 und teilte mit, dass er selbst mehrfach auf die Umsetzung des damaligen Beschlusses (Übertragung des gemeindlichen Gesellschafteranteils auf die Volksbank Trier) gedrängt hätte. Die Volksbank habe aber ihrerseits keine Eile bei der Umsetzung gehabt. Dafür habe es auch gute Gründe gegeben. Zum einen musste erst eine Steuerprüfung abgewartet werden und zum anderen hätten sich mehre Interessenten für die Gewerbegrundstücke gemeldet.
Im Rahmen der Umsatzsteuerprüfung für den Zeitraum 2004 bis zum 30. 09. 2009 wurden schließlich Rückzahlungen festgesetzt.
Für 2004 waren 2.552,12 Euro, für 2005 waren 2.741,07 Euro und für 2009 waren 3.654,48 Euro, also insgesamt 8.947,5d2 Euro laut dem Prüfungsbericht des Finanzamtes Trier für abgezogene Vorsteuer zurückzuzahlen. Die Nachforderung beruht auf einer Änderung des Umsatzsteuergesetztes in 2004. Generell ist der Verkauf von erschlossenen Grundstücken eine umsatzsteuerfreie Grundsstückslieferung (Bruttoausweis). Zur Anerkennung des Vorsteuerabzuges gemäß § 15 a UStG muss der Verzicht der Steuerbefreiung (Option) seit 2004 im notariell beurkundeten Kaufvertrag erklärt werden.
Erst mit der Option können die Grundstücke zum Nettopreis veräußert werden und die Umsatzsteuerschuld geht auf den Käufer über.
Bei den Grundstückslieferungen (ohne die Erschließungsbeiträge) in 2004, 2005 und 2009 wurde in den notariellen Kaufverträgen nicht wirksam auf die Steuerbefreiung verzichtet.
In der am 14. 12. 2009 stattgefundenen Prüfungsabschlussbesprechung räumte das Finanzamt Trier eine Heilung der Rückzahlung des Vorsteuerabzugs für 2009 (3.654,48 Euro) ein, wenn umgehend die erforderliche Umsatzsteuer-Option notariell nachbeurkundet wird. Die Beurkundung erfolgte am 07. Januar 2010 vor dem Notar Michael König (Urkunde-Nr.: 21/2010). Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2009 wurde dieser Betrag als Forderung an das Finanzamt ausgewiesen. Die Rückerstattung durch das Finanzamt Trier erfolgte am 10. 02. 2010.
Positiv sei aber mitzuteilen, dass bis auf ein Grundstück von 3.045 qm jetzt alle Grundstücke verkauft worden seien. Dadurch ergebe sich eine erheblich bessere Bilanz.
Sodann nahm der Vorsitzende Bezug auf die jedem Ratsmitglied vorliegenden Unterlagen und erläuterte diese kurz und begrüßte sodann den ehemaligen Direktor der Volksbank Trier, Herrn Zimmer, der als Mitgeschäftsführer der GmbH den von Ratsmitglied Radant geforderten Bericht „Gewinn- und Verlustrechnungen“ eingehend erläuterte.
Das Wichtigste für den Gemeinderat ergebe sich aus der Seite 2) sowie aus der in der Anlage beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung von 2000 bis 2010.
Nach eingehender Erläuterung und Diskussion und Beantwortung von Fragen aus der Mitte des Rates zu den Vorlagen „Auflösung Projektgesellschaft“ und „Gewinn- und Verlustrechnungen“ brachten die Fraktionen zum Ausdruck, dass sich der Zusammenschluss mit der Volksbank Trier zur Projektgesellschaft „Steinhäufchen GmbH“ für die Ortsgemeinde Föhren doch als eine vorteilhafte Lösung erwiesen habe. Die Vermarktung habe zwar lange gedauert, aber letztendlich überwögen die positiven Effekte.
Von Ratsmitglied Valerius wurde angefragt, wer nach Löschung der Projektgesellschaft das Rückkaufsrecht ausübe, falls die Grundstücke in der festgesetzten Frist (Option) nicht bebaut werden.
Dies muss noch von Herrn Zimmer bzw. dem Vorsitzenden abschließend geklärt werden; eine Mitteilung hierzu erfolge in einer der nächsten Ortsgemeinderatssitzungen.
Sodann wurde folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
„Die Volksbank Trier übernimmt den 50%-Anteil des ausscheidenden Gesellschafters Ortsgemeinde Föhren. Die Ortsgemeinde Föhren zahlt dem übernehmenden Gesellschafter den Verlustausgleich in Höhe von – 5.101,23 Euro.
Weil die Kosten für die Übertragung des Grundstücksanteils und des Gesellschafteranteils grob geschätzt sind, wird nach Durchführung eine detaillierte Schlussabrechnung erstellt.
Wird später beim Grundstücksverkauf ein Mehrerlös erzielt, erhält der ausgeschiedene Gesellschafter 50 % des Mehrerlöses unter Berücksichtigung der aufgelaufenen Zinsen und der noch auflaufenden Kosten (Abgaben, Beiträge, Sonstiges).
Ferner soll die Übertragung des Gesellschaftsanteils mit sofortiger Wirkung erfolgen, sondern erst zum 31. 12. 2010. Vielleicht erübrige sich dann die Übertragung, da dann auch das letzte Grundstück verkauft worden sei.
Für diesen Beschlussvorschlag stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.
Die Mitteilung zur Auflösung der Projektgesellschaft lag jedem Ratsmitglied vor. Deshalb erfolgt keine weitere Übersendung an diese. Mit der Niederschrift erhalten die Ratsmitglieder die von Herrn Zimmer erstellte „Gewinn- und Verlustrechnung“.
Beide Aufstellungen werden der Niederschrift für die Archivierung angefügt.
Wegen des Umfanges erfolgt keine Veröffentlichung in der Niederschrift im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Schweich.
6. Außengebietsentwässerung „Eitzenbach“ hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planentwurfs
Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass am 29. 06. 2010 erneut Gespräche wegen der Außengebietsentwässerung geführt wurden und begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bruch von der Firma IGR
Herr Bruch erläuterte an Hand eine Skizze eingehend den Sachverhalt.
U. a. war vorgesehen, die Außengebietsentwässerung auf ein gemeindeeigenes Grundstück im Waldbereich einzuleiten, was aber aus rechtlichen, technischen und wasserwirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
Daher seien neue Lösungen gesucht und auch nach mehreren Gesprächen gefunden worden. Die Rückhaltung soll nunmehr in der Flur auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 8 Nr. 164 erfolgen.
Hier soll durch einen kleinen Wall, der nach Ausbau begrünt werden soll, das Außengebietswasser, welches überwiegend aus dem oberhalb liegenden Wald abfließt, aufgehalten und durch einen noch zu fertigen Durchlass (Drossel) in den Eitzenbach eingeleitet werden.
Eine ähnliche Rückhaltung soll zudem auf privaten Flächen etwas unterhalb wiederholt werden.
Ferner soll die Verrohrung im Straßenbereich „Eitzenbach“ neu gefasst und verlegt werden. Diese Baumaßnahme soll mit der Erschließung des Neubaugebietes vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sei auch zu überlegen, ob der Kreuzungsbereich Eitzenbach/Erlenbachstraße mit ausgebaut werden soll.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 90.000,00 Euro. Die Kosten könnten aber durch Synergieeffekte (gleichzeitiger Ausbau im Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebietes Eitzenbach) deutlich gesenkt werden.
Nach eingehender Diskussion und weiteren Erläuterungen auf Grund von Fragen aus der Mitte des Rates wurde folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Der Ortsgemeinderat stimmt einer Planung auf der Basis der Erläuterungen/Mitteilungen durch Herrn Bruch zu.
Neben den bisherigen Betrachtungen soll auch der Bereich rechts des sogenannten „Schwarzen Weges“ noch stärker in die Konkretisierung der Planung einbezogen werden.
Hierfür stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.
Ortsbürgermeister Reinehr teilte abschließend mit, dass die gemeindeeigene Parzelle Flur 8 Nr. 164 zurzeit an Herrn Lothar Lichtenthal verpachtet sei.
7. Teil-Ausbau der Eitzenbach-, Dr. Patheiger- und Pfarrer-Oden-Straße hier: a) Investitionsstock-Antrag
Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt verließen die Ratsmitglieder Radant, Wagner und Rudolf Follmann wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO den Sitzungstisch, nahmen im Zuschauerraum Platz und kehrten nach Abschluss dieses Tagesordnungspunktes wieder zurück.
Nach kurzer Erläuterung begrüßte der Vorsitzende Herr Dipl.-Ing. Burkhart, BFH Trier, der an Hand einer Skizze die Angelegenheit und Fragen aus der Mitte des Rates eingehend erläuterte und beantwortete.
Die entsprechenden Unterlagen haben jedem Ratsmitglied vorgelegen; die Kostenübersicht ist Bestandteil dieser Unterlagen.
Für den Investitionsstock-Antrag, der sich aus mehreren Straßen- bzw. Straßenteilabschnitten zusammensetzt, sind 505.522,00 Euro anzusetzen.
Nach eingehenden Erläuterungen und Diskussionen wurde vorgetragen, dass die Gesamtmaßnahme u. a. wegen der hohen Belastung für alle Bürger der Ortsgemeinde Föhren zurzeit zu teuer sei. Der Kreuzungsbereich „Eitzenbachstraße“ könne so wie so erst nach Abschluss der Erschließung „Eitzenbach“ ausgebaut werden. Aus diesem Grunde wurde vorgeschlagen, auf den Ausbau in der Eitzenbachstraße einschließlich Kreuzungsbereich zu verzichten, da diese Straße noch relativ gut in Ordnung sei und hier die Eingriffe wegen der notwendigen Kanalausbauarbeiten, welche von den Verbandsgemeindewerken durchgeführt werden müssen, relativ gering sind.
Die Eitzenbachstraße soll dann evtl. später nach Fertigstellung des Baugebietes „Eitzenbach“ in gesamter Länge ausgebaut werden.
Anders sehe die Situation in der Dr. Patheiger-Straße und Pfarrer-Oden-Straße aus. Die starken Kanalsetzungen zwingen zur kompletten Kanalneuverlegung. Außerdem müssten dort die Wasserleitungen neu verlegt werden.
Nach kurzer Diskussion wurde folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
„Der Ausbau der Dr. Patheiger- und Pfarrer-Oden-Straße soll in einem ersten Bauabschnitt im Frühjahr 2011 vorgenommen werden; die Kosten belaufen sich nach der vorliegenden Kostenermittlung auf ca. 327.000,00 Euro. Dabei soll die Ausbauvariante 2 berücksichtigt werden. Für diese Baumaßnahme soll ein entsprechender Investitionsstockantrag gestellt werden.“
Für diesen Beschlussvorschlag stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.
b) nachträgliche Zustimmung zur Vergabe eines Auftrags zur Bodenuntersuchung
Ortsbürgermeister Reinehr erläuterte kurz den Sachverhalt.
Für die nachträge Zustimmung zur Vergabe eines Auftrages zur Bodenuntersuchung stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.
8. Ausbau Bahnhaltepunkt Föhren durch die DB-AG
Ortsbürgermeister Reinehr nahm Bezug auf die Ausführungen in der Ortsgemeinderatssitzung vom 05. 05. 2010 und 24. 06. 2010, sowie auf die jedem Ratsmitglied vorliegende Mitteilung der Verwaltung vom 11. 08. 2010.
Wichtig sei, dass der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag Bahnhof Föhren dank der Vermittlung von Herrn Dr. Geyer nur zwischen dem Schienenzweckverband Nord und der DB Station & Service abgeschlossen wird und die Gemeinde damit nicht Vertragspartner wird. Im ersten Entwurf war die Ortsgemeinde/Verbandsgemeinde Schweich mit im Boot, was hohe Folgebelastungen mit sich gebracht hätte. Zudem sei ein Antrag auf Planänderung entbehrlich. Mit einer Umsetzung der Baumaßnahme kann aber wohl erst 2012 gerechnet werden.
Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich.
9. Sanierung des Bolz- und Festplatzes; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines öffentlich bestellten Sachverständigen zur Klärung des Sachver- haltes und der weiteren Vorgehensweise; Antrag der FWG Steffes
Ortsbürgermeister Reinehr trug den Antrag der FWG Steffes vor, der folgenden Wortlaut hat:
„wie in der Gemeinderatssitzung vom 24.06.10 angekündigt beantragen wir hiermit die
„Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines öffentlich bestellten Sachverständigen zur Klärung des Sachverhaltes und der weiteren Vorgehensweise Bolz- und Festplatz Im Brühl
in die nächste Gemeinderatssitzung aufzunehmen.
Eine Dringlichkeitssitzung ist nicht auszuschließen
Ausgangslage:
-zum einen als befestigte Fläche für die jährliche Kirmes und/oder ähnliche Veranstaltungen
- zum anderen als Bolzplatz bzw. Kinderspielplatz.
Vor Beschlussfassung fand ein Ortstermin mit dem Bauausschuss, dem Bürgermeister, sowie dem Bauingenieur der VG Schweich statt. Die Anforderungen wurden klar definiert und als umsetzbar angesehen.
Die ausgeführten Arbeiten nach der Auftragsvergabe im August 2008 haben eine grobkörnige Oberfläche als Resultat. Der Platz ist als Bolzplatz nicht nutzbar, da der „grobe Schotter“ an der Oberfläche vor allem ein hohes Verletzungsrisiko für Fußballspieler beinhaltet. Die Nutzung als Festplatz ist lt. Aussage der Vereine unzumutbar.
Die geforderten Nachbesserungen sofort nach der Kirmesveranstaltung 2009 sind augenscheinlich nie ausgeführt worden.
Planer und Auftragnehmer bekräftigen nach wie vor keine Fehler in Planung und Ausführung gemacht zu haben. Keiner übernimmt die Verantwortung, für das über 30.000,00 Euro teure Projekt.
Die Mehrkosten der Überarbeitung sollen von der Gemeinde getragen werden. Die fachlich richtige Überarbeitungsplanung ist unseres Erachtens noch nicht gegeben.
Eine nicht fachgerechte Nacharbeit wollen wir auf jeden Fall ausschließen.
Somit ist die Beauftragung des Sachverständigen unbedingt erforderlich.
Nach unserer Recherche gibt es eine Arbeitsgemeinschaft für öffentlich vereidigte Sachverständige im Garten/-Landschafts-/ Sportplatzbau usw. Auf der Internetseite zu ersehen (www.ag-sachverstaendige.de)“
und erläuterte, nachdem am 08. 07. 2010 eine weitere Behandlung im Bauausschuss stattgefunden hat, kurz den Sachverhalt und begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ing. Porten von der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich. Vorher wies er noch darauf hin, dass seinerzeit die Ortsgemeinde die Gewährleistungspflege – dies ersparte damals Kosten von über 4.300,00 Euro – nicht im Leistungspaket für den Platzhersteller belassen hätte. Diese erschwere jetzt die Zuweisung konkreter Schuld bzw. Mitschuld.
Sodann wurde der Antrag von Ratsmitglied Steffes eingehend erläutert.
Herrn Ing. Porten von der Verbandsgemeinde Schweich teilte sodann mit, dass er drei geeignete Gutachter gefunden hätte und zwar Dr. Nonn, Bad Breisig, Herrn Morbach, Walsrode und Herr Ulenberg, Straelen.. Die Kosten für die Gutachter würden bei ca. 3.000,00 Euro- 5.000,00 Euro liegen Da die Gutachter auf Stunden- und Spesenbasis vergütet werden, sollte die Ortsgemeinde sich für den örtlich nächstgelegen Gutachter entscheiden, falls man ein Gutachten, welches letztlich nicht gerichtsverwertbar sei, wünsche.
Ferner teilte Herr Porten mit, dass im Juni. 2010, im Beisein eines bekannten Sportplatzbauers aus dem Saarland ein Ortstermin stattgefunden hätte. Hierbei seien Bodenproben gezogen und festgestellt worden, dass sich beim Einbau das eingebrachte Material „entmischt“ habe. Die feineren kleinen Steine lagen unten, die großen, grobkörnigen oben. Außerdem fehle weitgehend die Mittelkörnung Darauf seien hauptsächlich die Probleme des Platzes zurückzuführen. Möglicherweise sei auch das Saatgut nicht ausreichend geeignet gewesen.
Als Sanierungsvorschlag komme in Betracht:
Sofort nach der Kirmes sollen 30 t Lava (4-8mm) aufgebracht werden. Danach soll Lavasand (4-8mm/4kg/qm) ausgebracht werden. Danach wird mit einer Umkehrfräse alles umgekehrt; gleichzeitig mit diesem Arbeitsgang erfolgt die Einsaat unter gleichzeitiger Düngung.
Die Kosten des Angebots vom 08.07.2010 belaufen sich auf ca. 5.000,00 Euro.
Herr Becker von der ausführenden Firma hat sich bei einem weiteren Ortstermin mit Ortsbürgermeister Reinehr und Herrn Bruno Porten am 12.08.2010 bereit erklärt, die Lieferung und das Ausbringen des Lavasandes kostenfrei zu übernehmen. Dies entspräche sonst Kosten in Höhe von ca. 2.000,00 Euro. Um diesen Betrag vermindere sich das Kostenangebot Altmeyer, so dass noch etwa 3.000,00 Euro bei der Ortsgemeinde verbleiben.
Die spätere Pflege des Platzes (wegen der Anwachsgarantie) soll zwar durch die Gemeindearbeiter erfolgen, aber nur nach konkreten Anweisungen der ausführenden Firma.
Von Ratsmitglied Urbanek wurde vorgetragen, dass es schwer sei, nachzuweisen, wer was „falsch“ gemacht habe. Der neue Antrag sei nach zu vollziehen und er würde ihn unterstützen. Man sollte aber das Geld für den Gutachter sparen und dem neuen Vorschlag zustimmen.
Auch von Ratsmitglied Heidrich wurde vorgetragen, dass es schwer wäre, auch über einen Gutachter, einen Schuldigen zu finden und ihn hierfür haftbar zu machen, zumal die Ortsgemeinde die sogenannte Gewährleistungspflege nicht beim Auftragnehmer belassen und selbst durchgeführt hätte.
Von Ratsmitglied Adolf Müller wurde vorgetragen, dass nach wie vor jeder, der zum Festplatz angesprochen werde, mitteile, dass „er“ nichts falsch gemacht hätte. Jetzt solle man die Verantwortung klären.
Die Bürger wollen einen Platz haben, der benutzt werden kann. Jetzt müsse die Angelegenheit konsequent durchgezogen werden.
Falls die jetzt für die Ausführung vorgesehene Firma Altmeyer tätig werde, und es wieder Probleme gäbe, sei die Verantwortlichkeit überhaupt nicht mehr feststellbar.
Wenn die Firma Altmeyer eine Anwachsgarantie geben könne, dann sollte sie beauftragt werden. Wenn aber keine Anwachsgarantie gegeben werden könne, müsse ein Gutachter beauftragt werden.
Hierauf wurde erwidert, dass heute nicht sicher gestellt werden könne, ob die Firma Altmeyer eine Anwachsgarantie und wenn ja, zu welchen Bedingungen, abgebe.
Nach eingehender Diskussion wurde über den Antrag der FWG Steffes,
„einen Gutachter zu bestellen und zwar Herrn Nonn aus Bad Breisig, der
wie folgt abgestimmt:
Für den Antrag stimmten 5 Ratsmitglieder, 5 Ratsmitglieder stimmten dagegen bei 4 Enthaltungen.
Da Stimmengleichheit vorliegt, ist der Antrag abgelehnt.
Sodann wurde über den Vorschlag von Herrn Porten, die Firma Altmeyer direkt mit der von ihr vorgeschlagenen Methode mit der Platzsanierung zu beauftragen, wobei davon ausgegangen wird, dass die Kosten für die Lieferung und Ausbringung von Lava von der Firma Becker übernommen werden (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch Herrn Becker) und dabei Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 Euro entstehen, wie folgt abgestimmt:
Für diesen Vorschlag stimmten 7 Ratsmitglieder, 2 Ratsmitglieder dagegen bei 5 Enthaltungen.
Alle Ortsgemeinderatsmitglieder stimmten dafür, dass bezüglich der Gewährleistungspflege die Angelegenheit auf den Ältestenrat übertragen wird. Dieser soll abschließend entscheiden, nachdem ein Ortstermin und Gespräch mit der Firma Altmeyer vorgenommen wurde.
10. Sanierung des Hochkreuzes
Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt verließ Ratsmitglied Reichsgräfin von Kesselstatt den Sitzungstisch, nahm im Zuschauerraum Platz und kehrte nach Abschluss dieses Tagesordnungspunktes zurück.
Ortsbürgermeister Reinehr nahm Bezug auf die Ausführungen in der Ortsgemeinderatssitzung vom 24. 06. 2010 und teilte mit, dass am 25. 06. 2010 ein entsprechender Förderantrag gestellt wurde.
Die ADD habe nun mitgeteilt, dass der Zweckverband Industriepark Region Trier die Kapelle nicht übernehmen kann, da der Erwerb und die Sanierung von kulturhistorischen Denkmalen nicht zu den Aufgaben des Zweckverbandes gemäß § 4 der Verbandsordnung gehöre.
Ein Konzept sei aber dringend notwendig, um Umfang und Kosten der Sanierung zu kennen.
Die Kosten für die Erstellung des Konzeptes sind, wie bereits in der Sitzung vom 24. 06. 2010 vorgetragen, gedeckt und zwar durch einen Zuschuss des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 4.000,00 Euro; den Differenzbetrag in Höhe von 1.831,00 Euro wird durch eine Spende der Volksbank Trier abgedeckt.
Zu seinem späteren Zeitpunkt sei noch zu klären, wer Eigentümer der Fläche wird bzw. wer Projektträger wird? Dies könne evtl. doch der Zweckverband sein nach Änderung bzw. Ergänzung der Verbandsordnung oder evtl. auch eine Stiftung?
Nach kurzer Diskussion wurde folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Antragstellung über die Ortsgemeinde Föhren aus den vorgetragenen Gründen zu.
Das Sanierungskonzept ist für die Ortsgemeinde Föhren kostenneutral. Ein Präjudiz für eine spätere Projektträgerschaft ergibt sich hieraus nicht.
Hierfür sprachen sich alle Ortsgemeinderatsmitglieder aus.
11. Verschiedenes
Ratsmitglied Reichsgräfin von Kesselstatt:
Ratsmitglied von Kesselstatt teilte mit, dass es ab dem 01. 09. 2010 ein neues Gästehaus in Föhren gebe und zwar das Gästehaus „Schloss Föhren“ mit 5 Zimmern.
Ratsmitglied Heidrich:
Ratsmitglied Heidrich teilte mit, dass im Waldgebiet „In der Täsch“ eine größere Menge von Grünabfall „entsorgt“ wurde.
Er bittet den Vorsitzenden, eine entsprechende Mitteilung im Amtsblatt vorzunehmen, wo der Grünabfall hingehört und wer bezüglich der Ablagerung sachdienliche Hinweise geben könne.
Der Vorsitzende teilte hierzu kurz mit, dass er erst vor kurzem auf die Möglichkeiten der sachgerechneten Entsorgung, speziell von Grünabfall, im Amtsblatt hingewiesen habe.
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