| Niederschrift Gemeinderatssitzung vom 15.12.09 |
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| Sonntag, 10. Januar 2010 um 16:44 Uhr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Niederschrift
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Föhren vom 15. 12. 2009
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister Reinehr Herr Revierförster Marxen zu TOP 2) Herr Schöller zu TOP 3) und 4) Herr Bruno Porten von der VGV Schweich zu TOP 3), TOP 4) und Verschiedenes ö.u.n.Teil VG.-Angestellter Schleimer - Schriftführer -
1. Beigeordnete:
Schöller Marita
2. Beigeordneter:
Müller Adolf
3. Beigeordnete:
Heidrich Lutz
Der Ortsgemeinderat:
Urbanek Ulrich (Fraktionsvorsitzender) Engel Eugen Follmann Rudolf Klaus-Höhl Klaudia Müller Martin Wagner Matthias Steffes Hermann-Josef (Fraktionsvorsitzender) Follmann Kurt Müller Monika Thul Doris Weyer Bernhard Radant Rosi (Fraktionsvorsitzende) Müller Willi Trierweiler Hans-Norbert
entschuldigt fehlten:
Reichsgräfin von Kesselstatt Alexandra Follmann Jürgen Valerius Bernd
Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Reinehr versammelte sich heute der umseitig aufgeführte Ortsgemeinderat im Gasthaus „Tschepe-Knötgen“ in Föhren.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung um 19.00 Uhr und stellte fest, dass der Ortsgemeinderat ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen waren.
Sodann bat Ortsbürgermeister Reinehr um Änderung der Tagesordnung und zwar:
a) Streichung des TOP 6); DSL und Neuansetzung in der Ortsgemeinderatssitzung vom 17. 12. 2009, da zu diesem TOP ein sachverständiger Gast eingeladen ist.
b) Ergänzung der Tagesordnung und zwar
als neuen TOP 6) einzufügen: „Planungsauftrag Friedhof“
als neuen TOP 10) einzufügen: „Annahme einer Sponsoring-Leistung (Spende)“
und
TOP 8) zu ergänzen: „und Vergabe der Grabaushubarbeiten“.
Hierfür stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.
T a g e s o r d n u n g
- ö f f e n t l i c h -
1. Bericht und Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2010 3. Erweiterung, Sanierung Sportplatz und Sportplatzumkleidegebäude hier: Antrag zum Sportstättenförderprogramm des Kreises 4. Verbesserung der Außengebietsentwässerung hier: Auf Bobüsch 5. Erneuerung der Dacheindeckung der Unterstellhalle am Bauhof und energetische Nachrüstung 6. Planungsauftrag Friedhof 7. Abnahme der Jahresrechnung 2008 und Erteilung der Entlastung 8. Änderung der Friedhofssatzung und Vergabe der Grabaushubarbeiten 9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung 10. Annahme einer Sponsoring-Leistung (Spende) 11. Verschiedenes
- n i c h t ö f f e n t l i c h -
1. Vertragsangelegenheit 2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 3. Verschiedenes - ö f f e n t l i c h –
1. Bericht und Mitteilungen des Vorsitzenden
Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass
a) Aktion Dorfplatz
am Samstag, 05. 12. 2009, eine erfreuliche Aktion stattgefunden habe. Dabei hätten die FWG Steffes, Mitglieder des Vereins „Lebendiger Föhrenbach“, Jugendliche aus dem Jugendtreff und Anlieger in einer gemeinsamen Aktion, unter Mithilfe der Gemeindearbeiter, den Dorfplatz und das nähere Umfeld von Unrat befreit und Hecken und Sträucher zurückgeschnitten.
Für diese gelungene Aktion bedanke er sich herzlich in Namen der Ortsgemeinde Föhren.
Ratsmitglied Steffes teilte mit, dass Anfang Januar 2010 den Bereich vom Anwesen Follmann bis zum „Maar“ eine weitere Rückschnittaktion durchgeführt werde.
b) Kloster
ein holländischer Investor nach wie vor grundsätzliches Interesse an dem Klosterareal habe; leider sei aus terminlichen Gründen noch kein Besichtigungstermin möglich gewesen.
Über den Beigeordneten Heidrich sei auch noch ein weiterer Kontakt geknüpft worden.
c) Kommunalpolitische Kurse 2010
eine entsprechende Broschüre mit Kursangeboten für kommunalpolitische Mandatsträger im Gemeindebüro ausliegen würde.
d) Abrechnung Info-Lehrpfad „Lebendiger Föhrenbach“
inzwischen die Abrechnung des Info-Lehrpfades „Lebendiger Föhrenbach“ erfolgt sei; auf die Ortsgemeinde Föhren entfalle lediglich ein Betrag in Höhe von 465,26 Euro. Das Gros der Kosten sei durch den Landeszuschuss und der Rest weitgehend durch Sponsorengelder (Sparkasse, Volksbank) gedeckt worden.
e) Ehrenamtspreis „Aktion 3 %“
inzwischen der Ehrenamtspreis der Kreisverwaltung Trier – Saarburg in einer schönen Feierstunde u. a. an den Verein „Aktion 3 %“ aus Föhren verliehen wurde.
Er verwies hierzu auf den Bericht im TV sowie auf den Bericht im Amtsblatt vom 18. 12. 2009.
f) Verein Meulenwald
der Verein Meulenwald am 09. 12. 2009 in Landscheid getagt hätte. Hier sei u. a. der „alte Vorstand“ im Wesentlichen wiedergewählt worden. Den Vorsitz habe nach wie vor Herr Bürgermeister Holkenbrink von der Verbandsgemeinde Wittlich – Land inne; Herr Billen, ebenfalls von der Verbandsgemeinde Wittlich – Land, sei Geschäftsführer, er selbst weiterhin Vorstandsmitglied.
g) Lebendige Dörfer
das Thema nach dem Grundsatzbeschluss im Gemeinderat und nach zweimaliger Behandlung im Ausschuss für Familie, Jugend, Soziales und Kultur in einem neugebildeten Steuerungskreis weiter behandelt und die zusammengestellten Ideen dort ausgearbeitet wurden. Dem Steuerungskreis gehören an Rosi Radant, Lorenz Müller, Klaudia Klaus-Höhl, Horst Wehinger, Herbert Betz, Kerstin Grümmer. Der Vorschlag der Ortsgemeinde Föhren sei fristgerecht bei der Kreisverwaltung Trier – Saarburg zur Teilnahme am Wettbewerb eingereicht wurden.
Er bedanke sich auch hier bei den Mitgliedern des Arbeitskreises für das große Engagement; das Thema bleibe, unabhängig vom Kreiswettbewerb, eine nachhaltige Aufgabe der Ortsgemeinde.
2. Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2010
Der Vorsitzende teilte mit, dass am 07. 11. 2009 der entsprechend der FSC-Zertifizierung vorgeschriebene Waldbegang in Anwesenheit von Herrn Revierförster Marxen und interessierten Ratsmitgliedern und Föhrener Bürgern stattgefunden habe. Er teilte weiter mit, dass in der Sitzung vom 23. 11. 2009 der neue Forstzweckverband Schweich unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Mehring, die den größten Waldbesitz in der Verbandsgemeinde Schweich stelle, gebildet wurde. Sodann begrüßte er zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Revierförster Marxen.
Herr Marxen teilte mit, dass das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr mit einem Minus abgeschlossen hätte, der im Haushaltsjahr 2009 nicht ganz kompensiert/ausgeglichen werden konnte.
Sodann nahm Herr Marxen Bezug auf den jedem Ratsmitglied vorliegenden Forstwirtschaftsplan und erläuterte diesen eingehend. Danach sei ein Holzeinschlag im Jahre 2010 von ca. 600 fm, überwiegend Buche und Fichte, vorgesehen.
Anfragen aus der Mitte des Rates wurden von ihm und dem Vorsitzenden beantwortet.
Für den Fortwirtschaftsplan für den Körperschaftswald der Ortsgemeinde Föhren 2010, mit den geschätzten Einnahmen und Ausgaben von 29.198,00 Euro stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder. Ratsmitglied Willi Müller nahm an der Abstimmung nicht teil, weil er den Sitzungsraum verlassen hatte.
3. Erweiterung, Sanierung Sportplatz und Sportplatzumkleidegebäude hier: Antrag zum Sportstättenförderprogramm des Kreises
Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt verließ Ratsmitglied Steffes wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO den Sitzungstisch, nahm im Zuschauerraum Platz und kehrte nach Abschluss dieses Tagesordnungspunktes wieder zurück.
Ortsbürgermeister Reinehr begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Bruno Porten von der Fachabteilung der VGV Schweich, sowie Herrn Rudolf Schöller, der den energetischen Bericht zum Sportplatzumkleidegebäude vortrug.
Sodann trug Herr Porten von der VGV Schweich folgenden Erläuterungsbericht (Beschreibung der Maßnahme) an Hand eines Planes von dem Sportplatzgelände vor:
Die Ortsgemeinde Föhren beabsichtige, am Sportplatzumkleidegebäude und am Umfeld des Sportplatzes notwendige Sanierungsmaßnahmen und wirtschaftlich sinnvolle Umbauten umzusetzen.
Die Arbeiten umfassen folgende Maßnahmen:
1. Erneuerung der umlaufenden Zaunanlage 2. Herstellung einer Zisterne und Einspeisung Beregungsanlage über Drainagen und Reischelbach 3. Umbau des vorh. Umkleidegebäudes sowie energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäudebestand 4. Neubau/Anbau Umkleide- und Sanitärgebäude an vorhandenem Umkleidegebäude
1.1 Erneuerung der umlaufenden Zaunanlage
Der vorhandene, umlaufende Maschendrahtzaun als Einfriedung des Sportplatzes soll erneuert werden. Es ist vorgesehen, den vorhandenen Zaun (Höhe ca. 2,00 m) komplett zu demontieren und durch einen neuen Gitterstabzaun (Höhe ca. 2,00 m, feuerverzinkt) erneuern zu lassen. Es handelt sich hierbei um eine Gesamtlänge von 360 m, inkl. 3 Stück Türelemente an den Längsseiten. Zusätzlich soll auf der Stirnseite der neue Zaun, neben dem vorhandenen Ballfangzaun in Höhe von ca. 5,00 m, ebenfalls in einer ausreichenden Höhe von ca. 5,00 m fortgeführt werden (verbleibende 3,00 m als Netzbespannung herstellen).
1.2 Herstellung Zisterne und Einspeisung Beregnungsanlage über Föhrenbach
Die Bewässerung der Rasenfläche erfolgt zurzeit über die öffentliche Trinkwasserversorgung, was besonders in den Sommermonaten eine Resourcenverschwendung darstellt. Zudem wird das versickernde Beregnungswasser der Rasenfläche zurzeit über die Drainage- und Sammelleitungen in den Föhrenbach abgeleitet.
Es ist vorgesehen, an der Längsseite des Sportplatzes in Richtung Föhrenbach eine Zisterne aus Betonschachtteilen herzustellen. Die Zisterne soll dann über den ankommenden Reischelbach und den ankommenden Drainagen gespeist werden. Dadurch wird das überschüssige und ablaufende Beregnungswasser wieder der Zisterne zugeführt und zurück gewonnen und damit eine zusätzliche Einsparmöglichkeit geschaffen werden.
1.3. Umbau des vorhandenen Umkleidegebäudes sowie energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäudebestand
Das vorhandene Umkleidegebäude soll teilweise umgebaut und die Räumlichkeiten anders genutzt werden. Der vorhandene Clubraum soll erweitert werden und für die Bewirtung eine Küche und ein Kühl- bzw. Lagerraum hergestellt werden. Hierfür wird die angrenzende „Heimkabine“ und „WC“ umgenutzt. Der Bereich der jetzigen „Dusche“ und „Gästekabine“ soll so umgebaut werden, dass hier ein Büro eingerichtet werden kann. Im „Damen/Herren-WC“ sollen zukünftig Pflegegeräte und Material gelagert werden. Der Umbau betrifft eine Grundfläche von ca. 130 m² (ohne Garage).
2.4. Neubau/Anbau Umkleide- und Sanitärgebäude an vorh. Umkleidegebäude
Aufgrund der notwendigen Nutzungsänderung und die beengten Raumkapazitäten im Gebäudebestand soll angrenzend an das vorhandene Umkleidegebäude in Richtung Tennisheim ein Kabinen- und Sanitärneubau entstehen.
Das Raumkonzept umfasst zwei Umkleidekabinen mit WC´s, Duschen, Schiedsrichterkabine sowie Herren- und Damen-WC. Die bebaute Grundfläche beträgt ca. 115 m² und soll in der Bauart und –weise wie der vorhandene Gebäudebestand ausgeführt werden.
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden mit 320.000,00 Euro veranschlagt und schlüsseln sich wie folgt auf:
Zaunerneuerung 30.000,00 Euro
1. Herstellung Zisterne 30.000,00 Euro
2. Umbau Umkleidegebäude 60.000,00 Euro
3. Neubau/Anbau Umkleide- und Sanitärgebäude 117.3000,00 Euro
Nettobaukosten 237.300,00 Euro+19 % MwSt. 45.087,50 Euro Bruttobaukosten 282.387,00 Euro
Nebenkosten, Ing.-Leistungen und zur Rundung 37.613,00 ‚Euro
Bruttogesamtkosten (auf der Basis von Unternehmerleistungen) 320.000,00 Euro
Die Erforderlichkeit der Maßnahme wurde auf Anfrage aus dem Ortsgemeinderat von Ratsmitglied Steffes, der Vorsitzender des Sportvereins Föhren ist, noch erläutert.
Sodann wurde die energetische Maßnahme von Herrn Schöller eingehend erörtert. Er nahm hierzu Bezug auf die seinerzeit erstellte Vorlage zum Konjunkturpaket II, die jedem Ratsmitglied vorlag und ergänzte die Ausführungen bezüglich des Anbaues zum Sportplatzgebäude. Wichtigster Punkt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme sei, dass die alte Heizungsanlage unbedingt erneuert werden müsste, ferner solle eine Luftwärmepumpe angeschafft werden. Diese könnte von den Stadtwerken finanziert werden, wenn die Ortsgemeinde mit den Stadtwerken einen längerfristigen Wärmeliefervertrag eingehe.
Ob evtl. die Heizungsanlage mit dem Tennishaus verbunden werden soll, muss noch genau überprüft werden, scheine aber eher nicht sinnvoll, da der Wärmeverlust auf Grund der Entfernung zu groß sei.
Bezüglich der angedachten Fotovoltaikanlage sei zu überlegen, ob die dafür benötigte Dachfläche evtl. an den SV Föhren oder an eine noch zu gründende GbR verpachtet werden soll. Ein Teil der Einnahmen könnte so in die Jugendarbeit des SV Föhren, der zurzeit 237 Kinder betreut, fließen. Die Ortsgemeinde ihrerseits erhalte die gleiche Pachteinnahme, wie bei einer Verpachtung an andere Betreiber von Fotovoltaikanlagen.
Von Ratsmitglied Radant wurde vorgetragen, dass der Antrag deutlich macht, dass eine Sanierung des Sportplatzes bzw. des Sportplatzgebäudes unbedingt erforderlich sei. Bereits bei der damaligen Umwandlung des Tennenplatzes in einen Rasenplatz wurde über die Verbesserung der Beregnungsanlage und Herstellung einer Zisterne gesprochen. Es wurde seinerzeit angeregt, dies in einer weiteren 50.000,00 Euro-Maßnahme, heute die 60.000,00 Euro Maßnahme umzusetzen. Dies wäre eine Möglichkeit der Finanzierung aus dem vorgenannten Gesamtpaket. So wäre es denkbar, jetzt schon einen Antrag für den Bau einer Zisterne aus diesem Zuschusstopf zu stellen. Insgesamt umfasse die hier vorgestellte Gesamtmaßnahme verschiedene Fördermaßnahmen. Um einen Antrag zu stellen, reiche die Aufstellung nicht aus, da noch einige Dinge unklar seien. Erst müssten weitere Gespräche, vor allem wegen des Neubaues des Sportplatzumkleidegebäudes, der Eigenleistung und der Fotovoltaikanlage nebst evtl. Verpachtung geführt werden, um alle Unklarheiten aus der Welt zu schaffen. Anschließend müsse besprochen werden, welche Antragsmöglichkeiten zur Förderung Aussichten auf Erfolg haben und in welchem Zeitfenster. Bei einem Antrag für den Goldenen Plan des Landes Rheinland-Pfalz sind beispielsweise Eingabefristen und Prioritätenlisten der Verbandsgemeinden und des Kreises zu beachten, des weiteren darf hier erst mit der Baumaßnahme nach der Bewilligung begonnen werden.
Der Antrag für den Bau einer Zisterne sei klar. Hier könnte man jetzt schon einen Förderantrag stellen.
Von Ratsmitglied Engel wurde vorgeschlagen, zu überprüfen, ob hier nicht eine dritte Zisterne mit eingebaut werden soll.
Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass die Maßnahme bis zum 20. 01. 2010 bei der Kreisverwaltung Trier – Saarburg zur Aufnahme in das Sportstättenförderprogramm eingereicht werden müsste. Innerhalb der Verbandsgemeinde Schweich läge die Ortsgemeinde Föhren mir ihrem Vorhaben zurzeit an vierter Stelle. Wann mit einer Realisierung im Rahmen des Kreisprogramms gerechnet werden könne, sei aber zurzeit noch nicht absehbar. Zurzeit gehe es um die Aufnahme in das Programm für das Jahr 2011 und später. Die detaillierte Planung müsse bis Mitte November 2010 eingereicht werden.
Wichtig sei herauszuarbeiten, dass die hohen Wasser- und Energieverluste in Zukunft nicht mehr auftreten und dadurch ein Teil der Investitionskosten zudem refinanziert werde.
Von Ratsmitglied Heidrich wurde vorgetragen, dass er sich gegen eine Verpachtung an eine GbR zu Gunsten des Sportvereins ausspreche. Man müsste auch an die anderen Vereine in der Ortsgemeinde Föhren denken, die evtl. dann auch sagen, wir wollen die Anlage pachten. Dies sei evtl. auch beim Bauhof zu berücksichtigen.
In der weiteren Diskussion wurde auch besprochen, die Maßnahme aufzuteilen. Der Bau der Zisterne und die neue Zaunanlage seien vom Kostenvolumen evtl. auch im Sonderprogramm des Sportbundes unterzubringen. Die Gesamtkosten sollen insoweit bei höchsten 60.000,00 Euro liegen. Hierauf gewähre der Sportbund in der Regel 35 % und der Kreis Trier – Saarburg weitere 20 %, so dass die Ortsgemeinde die restlichen 45 % noch zu finanzieren habe.
Nach eingehender Diskussion wurden folgende Beschlussvorschläge unterbreitet:
a) Die erforderlichen, vor genannten Arbeiten zur Sanierung und Anbau, unter Voraussetzung der erforderlichen Zuschüsse, im Bereich des Sportplatzes und des Umkleidegebäudes sollen grundsätzlich durchgeführt werden.
Hierfür stimmten 16 Ratsmitglieder bei einer Enthaltung.
b) Das Projekt soll im Sportförderprogramm angemeldet bzw. andere Fördermöglichkeiten gesucht werden.
Hierfür stimmten 16 Ratsmitglieder bei einer Enthaltung.
c) Die Dachfläche des Umkleidegebäudes und des Erweiterungsbaues soll für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage verpachtet werden, wobei der künftige Pächter zunächst offen bleibt.
Ratsmitglied Radant stellte hierzu folgenden Antrag:
Es soll geprüft werden, ob es sinnvoll sei, die Dachfläche des Umkleidegebäudes und des Erweiterungsbaues für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage eventuell zu verpachten.
Da der Antrag des Vorsitzenden der weitestgehende Antrag ist, wurde hierüber zuerst abgestimmt.
Hierfür stimmten 8 Ratsmitglieder, 7 Ratsmitglieder dagegen bei zwei Enthaltungen.
Somit musste über den Antrag von Ratsmitglied Radant nicht mehr abgestimmt werden.
d) Die Kosten für die Maßnahme sollen in den Investitionsplan 2010 und 2011 sowie in den Haushaltsplan 2010und 2011 aufgenommen werden.
Hierfür stimmten 16 Ratsmitglieder bei einer Enthaltung.
4. Verbesserung der Außengebietsentwässerung hier: Auf Bobüsch
Ortsbürgermeister Reinehr begrüßte auch zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Porten von der Fachabteilung der VGV Schweich, der folgenden Sachverhalt vortrug:
„Die Ortsgemeinde Föhren beabsichtige, hinter der oberen Bebauung „Auf Bobüsch“ zur Verbesserung der Außengebietsentwässerung auf dem vorhandenen Fahrweg Abschläge in den Wald herzustellen. Dieser Wald ist im Eigentum des Reichsgrafen von Kesselstatt.
Bei einem Ortstermin wurde sich darauf verständigt, dass mit dem Reichsgrafen von Kesselstatt eine Vereinbarung abgeschlossen werde. In dieser Vereinbarung soll festgehalten werden:
1. Das Wasser wird aus dem Fahrweg an zwei Stellen vom Fahrweg in den Wald abgeschla- gen.
2. In dem darunter liegenden Weg wird eine Verrohrung DN 400 in eine Betonverrohrung DN 600 ausgewechselt.
3. Die Seitengräben des Fahrweges werden auf einer Länge von a. 100 m neu hergestellt und vertieft, damit das evtl. ankommende Wasser nicht direkt auf en Weg gelangt.
4. Der unterhalb des Durchlasses gelegene Weg wird durch die Ortsgemeinde instandgesetzt, wenn dieser durch zusätzlich eingeleitetes Wasser ausgewaschen und geschädigt wird.
Die Kosten der Maßnahme trägt die Ortsgemeinde.“
Der Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde Schweich, Herr Porten erläuterte die Angelegenheit eingehend an Hand eine Skizze.
Anfragen aus der Mitte des Rates wurden von ihm und dem Vorsitzenden beantwortet.
Von Ratsmitglied Martin Müller wurde unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Herrn Porten angefragt, ob nicht zwei oder drei Rigolen entlang des Weges dieselben Zwecke erfüllen würden als die Verrohrung. Diese Möglichkeit müsse, so Herr Porten, technisch machbar sein, setze aber die Zustimmung des Privatwaldbesitzers voraus. Die Lösung mit der Verrohrung sei zunächst abgestimmt. Alles andere müsse neu besprochen und verhandelt werden.
Nach eingehender Diskussion sprachen sich alle Ortsgemeinderatsmitglieder dafür aus, dass sich erneut mit Herrn Reichsgraf von Kesselstatt zusammengesetzt werden soll, um die Angelegenheit grundlegend neu zu besprechen.
5. Erneuerung der Dacheindeckung der Unterstellhalle am Bauhof und energetische Nachrüstung
Ortsbürgermeister Reinehr trug folgenden Sachverhalt vor:
Die Ortsgemeinde Föhren beabsichtigt die Dacheindeckung der Lagerhalle Bauhof zu erneuern. In diesem Zuge soll die Dachfläche auch wärmegedämmt werden.
Die vorhandenen Asbestzement-Wellplatten müssen aufgenommen und umweltgerecht entsorgt werden. Als neue Dacheindeckung sollen auf die vorhandene Tragkonstruktion Trapez- oder Stehfalzprofile aus Stahlblech mit integrierter Wärmedämmlage verlegt werden.
Eine genauere Beschreibung der Ausführung sowie Baukosten der Maßnahme sind aus dem beiliegenden Kostenanschlag ersichtlich.
Auf der süd-östlich liegenden Dachfläche besteht die Möglichkeit, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Für den Aufbau, Installation und Betrieb der Anlage sind zwei Modelle denkbar:
1. Eigenbetrieb durch die Ortsgemeinde Föhren
Die Anschaffungskosten einer solchen Anlage können grob mit rund 50.000,00 Euro brutto einschließlich Nebenkosten beziffert werden.
Dem gegenüber stehen Einnahmen im Rahmen der Einspeisevergütung durch den Energieversorger. Die jährliche Einspeisevergütung würde laut überschläglicher Ermittlung bei rund 5.000,00 Euro brutto liegen. Der Betrieb, Wartung, Unterhaltung, Reparatur etc. geht hierbei zu Lasten der Ortsgemeinde.
2. Pachtmodell durch einen Investor
Durch einen externen Anbieter wird die komplette Anlage installiert und betrieben. Die Ortsgemeinde erzielt daraus jährliche Pacht/Mieteinnahmen von ca. 5% der Stormerlöse, grob ca. 290,00 Euro brutto jährlich. Die Vertragslaufzeit liegt üblicherweise bei rund 20 Jahren.
Darstellung der Finanzierung:
Seitens der Verwaltung werden mögliche Finanzierungen durch Förderprogramme geprüft.
Von Ratsmitglied Urbanek wurde vorgetragen, dass die Dachsanierung dringend notwendig sei. Man sollte die Angelegenheit so schnell wie möglich angehen und die Sanierung vornehmen und sprach sich für eine Vermietung der Fotovoltaikfläche an einen Dritten aus.
Von Ratsmitglied Heidrich wurde vorgetragen, dass eine Dachsanierung nur dann in Frage käme, wenn gleichzeitig die Fotovoltaikanlage installiert gäbe, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Erst müsse aber eine Kostengegenüberstellung (Einnahmen/Ausgaben) gefertigt werden bezüglich der Fotovoltaikanlage in Eigenbetrieb gegenüber Verpachtung. Es müsse ferner hierbei geklärt werden, ob evtl. ein Eigenbetrieb für die Ortsgemeinde Föhren günstiger ausfalle als eine Verpachtung.
Ratsmitglied Radant sprach sich dafür aus, dass die Angelegenheit heute abgesetzt und im nächsten Jahr behandelt werden solle. Sie sehe keine dringende Notwendigkeit, sondern möchte die Entscheidung von den finanziellen Gegebenheiten der Ortsgemeinde abhängig machen. Noch liege kein Haushaltsplan vor, so dass derzeit eine Entscheidung über eine solche Maßnahme nicht getroffen werden könne.
Leider sei die Sanierung und die energetische Nachrüstung des Bauhofes im Konjunkturprogramm II nicht zum Zuge gekommen.
Sie sprach sich dafür aus, dass die Angelegenheit heute abgesetzt und im Frühjahr 2011 neu behandelt werden solle. Hier sollen dann nach Klärung der Zuschüsse etc. die entsprechenden Beschlüsse für eine Sanierung und energetische Nachrüstung im Jahre 2011 gefasst werden.
Von Ratsmitglied Martin Müller wurde vorgetragen, dass die Fotovoltaik baldmöglichst vorgenommen werden müsste, weil die Förderung „runter gefahren“ werde. Es sei fraglich, ob überhaupt noch Zuschüsse im Jahre 2011 erfolgen würden, höchstens noch im Jahre 2010.
Von Ratsmitglied Rudolf Follmann wurde angefragt, was mit der Fotovoltaikanlage nach 20 Jahren sei. Ist sie dann noch zu gebrauchen/rentabel? Wer zahle nach Ablauf bzw. nach Defekt der Anlage die ordnungsgemäße Entsorgung?
Hier seien noch viele Fragen offen, die zuvor geklärt werden müssten.
Von Ortsbürgermeister Reinehr wurde vorgetragen, dass der Kreis Trier – Saarburg und die Verbandsgemeinde Schweich beschlossen haben, auf allen geeigneten öffentlichen Gebäuden, z. B. Schulen etc., in nächster Zeit Fotovoltaikanlagen errichten zu lassen. Auch hier sollen die Dachflächen lediglich an Anbieter verpachtet werden. Die hier angesprochenen Fragen seien im Zuge der Diskussion im Kreistag und Verbandsgemeinderat ebenfalls relevant gewesen.
Von Ratsmitglied Steffes wurde angefragt, ob die Dachsanierung auch evtl. in Eigenleistung vorgenommen werden könnte; sei dies auch bei der Montage der Fotovoltaikanlage möglich?
Nach eingehender Diskussion wurde von Ortsbürgermeister Reinehr vorgeschlagen, die Angelegenheit, da keine Dringlichkeit vorliege, ins nächste Jahr zu vertagen. Zwischenzeitlich sollen die Anfragen alle geklärt werden.
Hierfür sprachen sich alle Ortsgemeinderatsmitglieder aus.
6. Planungsauftrag Friedhof
Ortsbürgermeister Reinehr las das Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vom 25. 11. 2009 vor, welches folgenden Wortlaut hat:
„Antrag der Ortsgemeinde Föhren auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock 2010 und auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn für die Sanierung der Friedhofswege
die Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahme wird anerkannt. Es bestehen keine Bedenken, wenn mit der Durchführung des Vorhabens begonnen wird, bevor über den Zuweisungsantrag entschieden ist. Eine Ausnahme vom Erfordernis gemäß Nr. 1.3 der VV zu § 44 LHO, Teil II (Verbot des vorzeitigen Baubeginns), isst damit zugelassen.
Auf § 93 Abs. 5 Satz 2 GemO wird hingewiesen. Falls die Bewilligung einer Zuweisung nicht möglich ist, muss die Finanzierung der Maßnahme aus eigener Kraft gesichert sein.
Über den Zuweisungsantrag wird im kommenden Jahr entschieden. Bei einer Einordnung in der Dringlichkeitsliste des Landkreises Trier – Saarburg an aussichtsreicher Stelle ist dann, soweit die sonstigen Fördervoraussetzungen vorliegen, die Gewährung einer Zuweisung möglich.“
Auf Grund dieser Mitteilung könne die Maßnahme jetzt konkret umgesetzt werden.
Sodann wurde von dem Vorsitzenden mitgeteilt, dass die Planungskosten von der Fachabteilung der Verbandsgemeinde Schweich nicht zuschussfähig seien. Deshalb werde von der Fachabteilung empfohlen, die Planung an ein externes Büro zu vergeben.
Auf Anfrage, so der Vorsitzende, sei ihm mitgeteilt worden, dass solche Planungsarbeiten im hiesigen Raume vom Planungsbüro Schuh und Weyer, Schweich, Reitergäßchen, ausgeführt worden seien
Nach kurzer Diskussion sprachen sich alle Ortsgemeinderatsmitglieder dafür aus, das Planungsbüro Schuh und Weyer mit dieser Planungsaufgabe zu beauftragen.
7. Abnahme der Jahresrechnung 2008 und Erteilung der Entlastung
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Ortsbürgermeister Reinehr das älteste Ratsmitglied, Herrn Willi Müller, den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt zu übernehmen. Sodann nahmen Ortsbürgermeister Reinehr, sowie die seinerzeitigen Beigeordneten, Ratsmitglied Marita Schöller, Ratsmitglied Monika Müller, sowie Ratsmitglied Lutz Heidrich, im Zuschauerraum Platz und kehrten nach Abschluss dieses Tagesordnungspunktes wieder zurück.
Das älteste Ratsmitglied, Herr Willi Müller, teilte mit, dass der Rechenschafts- und Prüfungsbericht und die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses allen Ratsmitgliedern vorliege und bat den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Urbanek, der in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung vom 24. 11. 2009 zum Vorsitzenden gewählt wurde, den Rechenschaftsbericht vorzutragen.
Ratsmitglied Urbanek trug sodann folgenden Bericht vor:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde habe in seiner Sitzung am 24. 11. 2009 die Jahresrechnung 2008 der Ortsgemeinde gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO geprüft.
Anwesend waren neben den Ausschussmitgliedern der Ortsbürgermeister und der für die Ortsgemeinde Föhren zuständige Haushaltssachbearbeiter der VGV Schweich, Herrn Norbert Branz.
Die Beschlussfähigkeit des Ausschusses war gegeben.
Die Jahresrechnung 2008 wurde von Herrn Branz anhand eines entsprechenden Rechenschaftsberichtes erläutert. Anschließend prüfte der Ausschuss die Jahresrechnung 2008 dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind und die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt ist,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben nach dem Gesetz und sonstigen Vorschriften verfahren worden ist,
4. die Verwaltung sparsam und wirtschaftlich geführt worden ist (§ 112 Abs. 1 GemO).
Alle notwendigen Prüfungsunterlagen wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung gestellt. Zu Fragen, die sich im Rahmen der Prüfung ergaben, nahmen Herr Branz und Ortsbürgermeister Reinehr ausführlich Stellung.
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht 2008 liegt allen Ratsmitgliedern vor. Das Ergebnis möchte ich im Folgenden zusammenfassen und die Entwicklung der Gemeindefinanzen kurz erläutern:
Der Haushaltsplan 2008 sah im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 2,32 Mio. Euro vor. Planmäßig war der Verwaltungshaushalt demnach ausgeglichen, so dass dem gesetzlichen Gebot des Haushaltsausgleichs im Sinne des § 93 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rechnung getragen wurde.
Im Rechnungsergebnis 2008 weist der Verwaltungshaushalt, in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen, ein Volumen von 2.330.248,80 Euro aus. Insoweit sind die Zahlen der Basisplanung und die der Jahresrechnung nahezu identisch.
Eine Planung kann nicht besser erfolgen, so dass ich an dieser Stelle dem Haushaltssachbearbeiter, Herrn Branz, ein Lob aussprechen muss.
Der planmäßige Ausgleich war aber nur unter Zuhilfenahme einer Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt möglich. Diese betrug planmäßig 66.000,00 Euro. Nach Rechnungsergebnis wurde jedoch nur ein Betrag in Höhe von 35.261,00 Euro benötigt, so dass hier eine Verbesserung von 31.000,00 Euro zu verzeichnen ist. Die genannten 35.261,00 Euro rekrutieren wiederum aus Mitteln der allgemeinen Rücklage, welche wiederum in den Vermögenshaushalt einzustellen waren und dann, wie eben beschrieben, in den Verwaltungshaushalt übertragen wurden.
Ohne Zuhilfenahme dieser Mittel hätte der Verwaltungshaushalt zwangsläufig einen Fehlbetrag in dieser Höhe (= 35.261,00 Euro) ausweisen müssen.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2008 hat sich erfreulicherweise eine leichte Verbesserung der Einnahmensituation eingestellt.
Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Waren im Plan 800.000,00 Euro veranschlagt, so weist das Rechnungsergebnis 819.000,00 Euro aus; mithin Mehreinnahmen von 19.000,00 Euro. Allerdings ist zu beachten, dass, bedingt durch die Einnahmensteigerung bei der Gewerbesteuer, auch Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage anfallen. Diese erhöhen sich geringfügig um 2.000,00 Euro auf rund 152.000,00 Euro.
Per Saldo errechnen sich rund 17.300,00 Euro an Gewerbesteuermehreinnahmen.
Ebenfalls konnte der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von eingeplanten 811.000,00 Euro leicht um 3.500,00 Euro gesteigert werden. Auch die Einnahmen der Grundsteuer B erhöhten sich um rund 3.500,00 Euro.
Vergleicht man allerdings die Zahlen der vergangenen Jahre allein bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer, so belegen diese eindeutig, dass sich die Konjunktur abschwächt.
Gewerbesteuereinnahmen im Ergebnis der jeweiligen Jahresrechnung:
► 2005 ► 1,10 Mio. Euro
► 2006 ► 1,45 Mio. Euro
► 2007 ► 1,04 Mio. Euro
► 2008 ► 0,82 Mio. Euro.
Die genannte Haushaltsverbesserung bewirkt, dass
1. die eingeplante Rücklagenentnahme (= 66.000,00 Euro) zur Erreichung bzw. Sicherstellung des Haushaltsausgleichs nicht vollständig in Anspruch genommen wird, sondern “nur“ in Höhe von 35.261,00 Euro
und
2. weiterhin kein Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt ausgewiesen wird.
Zu Beginn des Haushaltsjahres betrug der Bestand der allgemeinen Rücklage 423.458,00 Euro. Zur teilweisen Finanzierung für investive Auslagen im Vermögenshaushalt wurden 89.240,00 Euro entnommen. Hinzu kommen die rund 35.000,00 Euro, die zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes benötigt wurden, so dass die Rücklage zum Rechnungsabschluss noch rund 300.000,00 Euro beträgt.
Kurz noch ein paar Bemerkungen zum Schuldenstand:
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2008 betrug der Schuldenstand
► 1.235.184,00 Euro; abzgl. der ordentlichen Tilgung in Höhe von
► 66.499,00 Euro.
Damit verringert sich der Schuldenstand am Ende des Jahres 2008 auf 1.168.685,00 Euro. Allerdings ist zu beachten, dass aus der Kreditermächtigung 2007 im Haushaltsjahr 2008 noch ein Betrag in Höhe von 100.000,00 Euro aufgenommen wurde, so dass die Verschuldung in 2008 um diesen Betrag anstieg.
Gesamtverschuldung zum Ende des HHJ 2008 demnach 1.268.685,00 Euro.
Die Pro-Kopfverschuldung beträgt rund 470,00 Euro. Dies bedeutet im Vergleich aller verbandsangehörigen Gemeinden der 12 Rang, wobei die 1. Stelle die höchste Verschuldung darstellt. Im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls Rang 12.
Soweit das Wesentliche zum Rechenschaftsbericht 2008. Nach der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24. 11. 2009 gab es keine Beanstandungen zur Jahresrechnung. Es wurden auch keinerlei Bemerkungen bzw. Anregungen an die Verwaltung weiter gegeben.
Wie schon bereits ausgeführt, hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung nicht beanstandet und schlägt deshalb dem Rat einstimmig vor, die Jahresrechnung 2008 abzunehmen und dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister und Beigeordneten Entlastung zu erteilen.
Die Jahresrechnung der Ortsgemeinde Föhren für das Haushaltsjahr 2008 schließt wie folgt ab:
Verw.-Haushalt Verm.-Haushalt Gesamthaushalt
Summe bereinigte
Soll Einnahmen 2.330.248,80 Euro 532.524,68 Euro 2.862,773,48 Euro
Soll-Ausgaben 2.330.248,80 Euro 532.524,68 Euro 2.862,773,48 Euro
etwaiger Unterschied be- reinigte Soll-Einnahmen ./. .bereinigter Soll-Ausgaben 0,0 Euro 0,0 Euro 0,0 Euro
Sodann wurde folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Der Ortsgemeinderat Föhren erkennt die Jahresrechnung 2008 an und erteilt der Verwaltung (Bürgermeister und Beigeordnete sowie Ortsbürgermeister und Beigeordnete) gemäß § 114 GemO die Entlastung.
Hierfür stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.
Sodann nahmen Ortsbürgermeister Reinehr und die Ratsmitglieder Schöller, Monika Müller und Heidrich wieder am Sitzungstisch Platz. Ortsbürgermeister Reinehr bedankte sich bei allen für die erteilte Entlastung.
8. Änderung der Friedhofssatzung und Vergabe der Grabaushubarbeiten
Ortsbürgermeister Reinehr trug folgenden Sachverhalt vor:
„Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Unfallverhütung) müssen bei der Durchführung von Grabaushub/Verfüllarbeiten immer 2 Arbeitskräfte anwesend sein.
Da die Gemeinde diese Auflage, bedingt durch Urlaub, Krankheit etc., mit eigenen Beschäftigten nicht immer erfüllen kann, müssen die Arbeiten dann an eine Firma vergeben werden, was aufgrund der in der Regel kurzen Ausführungsfrist problematisch ist.
Es wird deshalb vorgeschlagen, diese Arbeiten, wie in mehreren Gemeinden der Verbandsgemeinde bereits seit einigen Jahren praktiziert, von einer Auftragsfirma durchführen zu lassen.
Vertragsgrundlage für eine Vergabe war eine von der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführte Preisanfrage, die jeweils einen Zeitraum von 5 Jahren umfasste.
Zum 01. 01. 2010 sind diese Arbeiten in allen Gemeinden neu zu Vergeben. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat hierzu wiederum eine Preisanfrage durchgeführt, an der sich 15 Ortsgemeinden beteiligten. Es wurden 3 Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten, nur 2 Firmen haben bis zum Abgabetermin am 27. 11. 2009 ein Angebot vorgelegt.
Günstigster Bieter ist die Fa. Johann Basten jr., Neumagen-Dhron. Diese Firma führt diese Arbeiten in 7 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde bereits seit 1999 und seit 2005 in insgesamt 13 Gemeinden aus.
Laut Leistungsverzeichnis besteht die Möglichkeit, nur den Aushub von Erdgräbern durch die Fremdfirma ausführen zu lassen und den Aushub von Urnengräbern mit eigenem Personal zu erledigen.“
Ein Leistungsverzeichnis über die zu vergebenden Arbeiten sowie ein Preisspiegel liegen jedem Ratsmitglied vor.
Nach eingehender Diskussion wurde folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Der Gemeinderat möge beschließen, die Fa. J. Basten, Neumagen-Dhron, mit der Durchführung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Ausheben und Verfüllen der Gräber entsprechend der durchgeführten Preisanfrage für den Zeitraum 2010 bis 2014 nur für Erdgräber zu beauftragen.
Hierfür stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.
Wegen des Umfanges erfolgt keine Veröffentlichung des Leistungsverzeichnisses und der Leistungsbeschreibung in der Niederschrift vom 15. 12. 2009 im Amtsblatt der VGV Schweich.
Leistungsbeschreibung:
Ausheben und Verfüllen von Gräbern auf verschiedenen Friedhöfen in der Verbandsgemeinde Schweich
1.) Aushub eines Normalgrabes,
2.) Aushub eines Tiefengrabes,
3.) Aushub eines Urnengrabes,
4.) Aushub eines Kindergrabes,
5.) Verschalung der Grube, Abdeckung des Grabes und Herstellung eines Gehsteiges an beiden Seiten des Grabes.
6.) Wiederverfüllung des Grabes mit einer Überhöhung von ca. 50 cm
7.) Der Aushub hat auf Weisung der jeweiligen Ortsgemeinde zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die Ordnung der vorhandenen Belegung fortgeführt wird.
8.) Der Aushub des Grabes ist in einem Erdcontainer über dem Nachbargrab oder an einer von der jeweiligen Ortsgemeinde zugewiesenen Stelle auf dem Friedhof zu lagern.
9.) Vorhandene Denkmäler, Einfassungen und Abdeckplatten sind vom Grabberechtigten abzuräumen. Der Grabberechtigte wird hierauf von der Ortsgemeinde hingewiesen.
10.) Nach Beendigung der Arbeiten ist sämtliches Material abzuräumen.
11.) Durch die Grabanfertigung auftretende Verschmutzungen an den Nachbargräbern sind zu beseitigen.
12.) Die komplette Herrichtung des Grabes muss mindestens eine Stunde vor der Bestattung/Beisetzung abgeschlossen sein. Das Wiederverfüllen des Grabes hat in unmittelbarem Anschluss an die Bestattung/Beisetzung zu erfolgen.
13.) Der Auftragnehmer haftet für entstehende Schäden an den Gräbern, die durch die Grabanfertigung verursacht werden.
14.) Für Bestattungen/Beisetzungen an Samstagen wird ein Zuschlag von 10 % gewährt.
15.) Das Bereitstellen von Verschalungen und Laufrost, wo nicht vorhanden, wird dem Auftragnehmer gesondert vergütet.
16.) Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse der jeweiligen Friedhöfe Kenntnis zu verschaffen.
17.) Der Grabaushub wird in der Regel maschinell durchgeführt. In die Preiskalkulation ist ein in einzelnen Fällen erforderlicher Handaushub einzurechnen.
18.) Alle Leistungen sind von geschultem Personal auszuführen. Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Arbeitsschutzbestimmungen sind einzuhalten.
19.) Die Bereithaltung von Maschinen und Geräten sowie An- und Abfahrt sind in die Pauschalpreise einzurechnen.
20.) Der aufgrund dieser Leistungsbeschreibung abzuschließende Vertrag wird auf die Dauer von 5 Jahren, beginnend am 01.01.2010 und endend am 31.12.2014, abgeschlossen.
21.) Die anzugebenden Grabanfertigungskosten sind Festpreise und gelten für die Dauer von 2 Jahren nach Auftragsvergabe.
9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung Ortsbürgermeister Reinehr trug zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Sachverhalt vor:
„Aufgrund der Änderung bezüglich des Grabaushubs sollte die Friedhofsgebührensatzung dahingehend geändert werden, dass für das Ausheben und Schließen von Gräbern gegenüber bisher festen Gebührensätze nunmehr geregelt wird, dass der Gebührenschuldner die tatsächlich anfallenden Kosten zu übernehmen hat. Eine dahingehende Regelung wird außerdem auch von der Kommunalaufsicht vorgeschlagen.“
Der Entwurf der Friedhofsgebührensatzung liegt jedem Ratsmitglied vor.
Nach kurzer Erläuterung stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder für die Änderung der Friedhofsgebührensatzung.
Wegen des Umfanges erfolgt keine Veröffentlichung in der Niederschrift vom 15. 12. 2009 im Amtsblatt der VGV Schweich.
Satzung
Der Gemeinderat Föhren hat am …………….auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen: § 1 |