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Niederschrift Gemeinderatssitzng vom 07.09.09 PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. September 2009 um 15:15 Uhr

Niederschrift

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Föhren vom 07. 09. 2009

 

Anwesend waren:

Ortsbürgermeister Reinehr

VG.-Angestellter Schleimer

- Schriftführer -

1. Beigeordnete:

Schöller Marita

2. Beigeordneter:

Müller Adolf

3. Beigeordneter:

Heidrich Lutz ab TOP 5)

Der Ortsgemeinderat:

 

Urbanek Ulrich (Fraktionsvorsitzender)

Engel Eugen

Follmann Rudolf

Klaus-Höhl Klaudia

Müller Martin

Wagner Matthias

Steffes Hermann-Josef (Fraktionsvorsitzender)

Follmann Kurt

Müller Monika

Thul Doris

Weyer Bernhard

Radant Rosi (Fraktionsvorsitzende)

Follmann Jürgen

Müller Willi ab TOP 3)

Reichsgräfin von Kesselstatt Alexandra

Trierweiler Hans-Norbert

entschuldigt fehlten:

Valerius Bernd

 

 

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Reinehr versammelte sich heute der umseitig aufgeführte Ortsgemeinderat im Gasthaus "Tschepe-Knötgen" in Föhren.

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung um 20.00 Uhr und stellte fest, dass der Ortsgemeinderat ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen waren.

Gegen die Tagesordnung wurden keine Einwände erhoben.

T a g e s o r d n u n g

- ö f f e n t l i c h -

1. Bericht und Mitteilungen des Vorsitzenden

2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

3. Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung

4. Übertragung von Aufgaben auf den Ausschuss für Bauangelegenheiten,

Umwelt und Landespflege

5. Wahl der Ausschüsse

- Haupt- und Finanzausschuss

- Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt und Landespflege

- Ausschuss für Familien, Jugend, Soziales und Kultur

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Umlegungsausschuss

6. Festlegung einer Sitzungs- und Fahrtkostenentschädigung

für die Mitglieder des Umlegungsausschusses

7. Annahme einer Spende für den Bachlehrpfad "Lebendiger Föhrenbach"

8. Anschaffung eines 2. Geschwindigkeitsmessgerätes

9. Verschiedenes

- n i c h t ö f f e n t l i c h -

1. Bericht und Mitteilungen des Vorsitzenden

2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes

 

 

ö f f e n t l i c h –

1. Bericht und Mitteilungen des Vorsitzenden

Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass

a) Arbeiten Sanierung Hohlweg

mit den Sanierungsarbeiten im Hohlweg begonnen wurde. Einige Mitglieder des Heimat & Verkehrsvereines unter Leitung von Herrn Herznach und unter Mitwirkung des Gemeindearbeiters, Herrn Lambrecht, hätten schon sehr gute Arbeit bei der Neuverlegung der Pflastersteinen geleistet. Die alte Stickung war teilweise voller Stolperfallen und tiefer Rillen.

Im Bereich des neuen Wendehammers sei (vor ca. 5 Wochen zum zweiten Mal) eine Anspritzgrünung vor ca. 5 Wochen vorgenommen worden. Damit soll die Erosion gestoppt werden. Wenn diese Wirkung zeige, soll anschließend auch die Wasserführung verbessert werden.

b) Stand DSL in Föhren

die Deutsche Telekom habe trotz einer Neuausrichtung ihrer Geschäftspolitik weiterhin großes Interesse an einer flächendeckenden Versorgung mit schnellen DSL-Anschlüssen in Föhren.

Allerdings müssen die Leistungen jetzt zunächst ausgeschrieben werden. Voraussetzung dafür war ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren. In diesem Verfahren haben sich zwei Anbieter beworben.

In Kürze soll nun die Ausschreibung vorgenommen werden.

c) Stand Bolz-/Festplatz

nach der Kirmes deutliche Mängel am neuen Platz aufgetreten sind. Bei einer Besichtigung wurde jetzt festgelegt, dass zusätzlich ein Bodenrasengemisch aufgetragen und der Platz dann abgewalzt wird.

Eine evtl. Gewährleistung wird über die Verbandsgemeindeverwaltung geprüft.

d) Verleihung des Ehrenamtspreises durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg

die Kreisverwaltung Trier – Saarburg dieses Jahr erneut Ehrenamtspreise verleiht. Er habe dazu die "Aktion 3 %" vorgeschlagen und dabei deren großes und über Jahrzehnte bereits andauerndes Engagement gewürdigt. Es muss nun abgewartet werden, wie der Vorschlag beim Kreis angenommen werde.

e) Föhrener Sommernachtstreff

der Föhrener Sommernachtstreff bei der Viezkelterstation Föhren sehr gut bei den Bürgern angekommen sei. Insgesamt kamen ca. 350 – 400 Besucher.

Zudem konnte ein Überschuss von über 500,00 Euro erwirtschaftet werden. Nach Abzug des kleinen Minus von der Kulturveranstaltung im Frühjahr im Bürger- und Vereinshaus (Konzert Rambling Rovers) verbleibt der Ortsgemeinde Föhren sogar noch ein Überschuss von ca. 350,00 Euro.

f) Kita-Vorfinanzierung für Ausbau

die Überprüfung der Frage, ob der seitens der Ortsgemeinde Föhren im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Erweiterung der Kita zu zahlende Finanzierungsanteil nicht im Rahmen der Bezuschussung aus dem sogenannten Konjunkturpaket vorfinanziert werden könne, negativ verlaufen sei.

Sowohl der eigentliche Zuschuss als auch die Vorfinanzierung komme nur dem Träger der Maßnahme zu. Da die Ortsgemeinde im vorliegenden Fall nicht Bauträger sei, seien die von der Ortsgemeinde Föhren zu zahlenden Finanzierungsanteile nicht privilegiert.

Die Vorfinanzierung der Eigenanteile über ein zinsloses Darlehen wäre nur möglich, wenn die Ortsgemeinde selbst Eigentümer des Grundstückes und dann auch selbst Antragsteller der Baumaßnahme wäre.

g) Fahrt nach Monéteau

sich zur Fahrt in die Partnergemeinde Monéteau am 12. und 13. 09. 09 16 Personen angemeldet haben.

In Monéteau sollen bekanntlich an diesem Wochenende mehrere Einweihungsmaßnahmen, darunter die "Allee de Föhren", vorgenommen werden.

h) Markierung Straße "In der Acht"

dass die Markierungsarbeiten "In der Acht" abgeschlossen seien.

Im Einmündungsbereich sei noch eine zusätzliche Markierung über die Straßenmeisterei angebracht worden.

i) neuer Hallenschutzboden

ein neuer Hallenschutzboden zum Schnäppchenpreis von 1,50 Euro pro Quadratmeter nebst günstigem Rollentransportwagen erworben werden konnte; Gesamtausgabe ca. 1.000,00 Euro.

j) Anliegerversammlung "Eitzenbach"

am 18. 08. 2009 eine weitere Anliegerversammlung betreffend das Baugebiet "Eitzenbach" stattfand. Dort wurde der Bebauungsplan, die Kostenermittlung und der Aufbau des sogenannten Realisierungsvertrages (= Vertrag zwischen Erschließungsträger und Anliegern) vorgestellt.

 

 

k) Glückwünsche für eine außerordentliche sportliche Leistung

bei den auf dem Wildfluss der Engelberger Aa in der Schweiz stattgefundenen Juniorenweltmeisterschaften im Wildwassersport der 18-jährige Peter Schumacher aus Föhren ganz hervorragende Spitzenplätze belegt habe. Er verweise hierzu auf die Ausführungen im Amtsblatt der VGV Schweich vom 31. 07. 2009. U. a. habe er im Classic Kajak die Bronzemedaille gewonnen und sei mit der deutschen Mannschaft hinter Frankreich Silbermedaillengewinner geworden.

l) Gewerbegebiet "Steinhäufchen"

vor kurzem ein Unternehmergespräch stattgefunden hätten.

Dabei seien Überlegungen diskutiert worden, das Gewerbegebiet attraktiver zu machen. Der Kontakt unter den Gewerbebetrieben soll künftig weiter verbessert werden.

Zwischenzeitlich ist auch ein weiteres Gewerbegrundstück verkauft worden. Außerdem gibt es zurzeit noch weitere Interessenten.

m) Entwicklung Hochkreuz – Straßenverlegung -

die Straßenbauarbeiten im Bereich Industriepark stark fortgeschritten wären und durch den neuen Straßenverlauf und die begleitenden Radwege das Denkmal "Hochkreuz" eine besonders exponierte Lage erhalten habe.

Zum "Hochkreuz" gehöre eine Parzelle von ca. 300 qm; Eigentümer sei die Familie Reichsgraf von Kesselstatt. Bei einem Ortstermin sei jetzt zusammen mit der Denkmalpflege über die Zukunft des Denkmals gesprochen worden.

Man war sich einig, dass die unter Denkmalschutz stehende barocke Sandsteinkapelle restauriert und als Ruhezone neben dem Radweg für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Um weitere Wasserschäden zu vermeiden, müsste die Traufe und das Dach umgehend instand gesetzt werden. Ansonsten sei eine Komplettsanierung nötig, die finanziell auch mit Landesmitteln unterstützt werden könnte.

Voraussetzung dafür sei zunächst aber ein Restaurierungskonzept eines anerkannten Restaurators.

Später soll evtl. der Zweckverband IRT die Parzelle von der Familie Reichsgraf von Kesselstatt übernehmen. Neben dem Zweckverband sollen auch die beiden angrenzenden Ortsgemeinden Föhren und Bekond in die Finanzierung und spätere Unterhaltung einbezogen werden.

n) Gewerbesteuereinbruch

die Gewerbesteuereinnahmen gegenüber dem Soll im Haushaltsplan um fast 300.000,00 Euro zurückgegangen seien. Dies belaste den aktuellen Haushalt deutlich.

o) Bauhofbesichtigung

am 02. 09. 2009 mit allen Ortsgemeinderatsmitgliedern eine Bauhofbesichtigung stattgefunden hätte.

p) Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder

am Sonntag, 06. 09. 2009 die während bzw. nach der letzten Legislaturperiode ausgeschiedenen Ratsmitglieder in einer Feierstunde verabschiedet wurden.

2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass Herr Rudolf Follmann aus terminlichen Gründen an der konstituierenden Sitzung am 07. 07. 2009 nicht teilnehmen konnte.; er habe, wie alle anderen Ratsmitglieder, zusammen mit der Einladung die Mustergeschäftsordnung des Landes Rheinland-Pfalz, sowie ein Kommunalbrevier erhalten. Sodann wies er auf die Rechte und Pflichten eines Ratsmitgliedes hin.

Die Pflichten eines Ratsmitgliedes ergeben sich insbesondere aus den §§ 20 (Schweigepflicht), § 21 (Treuepflicht), § 22 (Ausschließungsgründe) und § 30 Abs. 1 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, Gemeinwohl) der Gemeindeordnung. Herr Reinehr ging insbesondere auf die Treuepflicht gegenüber der Ortsgemeinde und die Schweigepflicht über nichtöffentliche Angelegenheiten ein.

Ortsbürgermeister Reinehr verpflichtete sodann gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung Ratsmitglieder Rudolf Follmann namens der Ortsgemeinde Föhren durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

3. Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung

Ortsbürgermeister Reinehr nahm Bezug auf die jedem Ratsmitglied vorliegende Hauptsatzung.

Die neue Satzung sei weitgehend identisch mit der alten Hauptsatzung. Neben einer Änderung bei der Veröffentlichung einer dringlichen Sitzung, enthalte die neue Satzung redaktionelle Anpassungen an das neue Haushaltsrecht. Außerdem sei das Sitzungsgeld von 7,50 Euro auf 10,00 Euro angepasst worden.

Gegenüber dem zugegangenen Entwurf seien noch kleine redaktionelle Änderungen vorgenommen worden und zwar:

a) Ergänzung des Absatzes 5 des §§ 1, nach den Wörtern "Ausschusses erfolgt",

"sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung im Amtsblatt nicht mehr möglich ist."

b) Ergänzung des 1. Satzes des §§ 10:

" Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01. 07. 2009 in Kraft".

Da die Hauptsatzung durch die Fachabteilung veröffentlicht wird, erfolgt keine Wiedergabe bei der Veröffentlichung der Niederschrift im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Schweich.

Die Hauptsatzung hat folgenden Wortlaut:

 

H A U P T S A T Z U N G

der Ortsgemeinde FÖHREN

vom

 

Der Ortsgemeinderat Föhren hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter

(KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

INHALTSVERZEICHNIS

§ 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben *

§ 2 Ausschüsse des Ortsgemeinderates *

§ 3 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse *

§ 4 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates an den Ortsbürgermeister *

§ 5 Beigeordnete *

§ 6 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates *

§ 7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen *

§ 8 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters *

§ 9 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten *

§ 10 In-Kraft-Treten *

 

§ 1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

  1. Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Föhren erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Schweich an der Roemischen Weinstrasse.
  2. Karten, Pläne und Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Roemischen Weinstrasse zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
  3. Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
  4. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden in der Form des Absatzes 1 bekannt gemacht.
  5. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss in welcher Zeitung oder Zeitungen die Veröffentlichung von dringlichen Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses erfolgt, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung im Amtsblatt nicht mehr möglich ist. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.
  6. Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich an folgenden Stellen befinden: - Bachstraße (Mauer zur Kirche) - Haus der Gemeinde. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
  7. Sonstige Bekanntmachungen erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
§ 2

Ausschüsse des Ortsgemeinderates

  1. Der Ortsgemeinderat Föhren bildet folgende Ausschüsse:
  •  
    • Haupt- und Finanzausschuss
    • Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt und Landespflege
    • Rechnungsprüfungsausschuss
    • Ausschuss für Familie, Jugend, Soziales und Kultur
  1. Die Anzahl der Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse beträgt:
  •  
    • Haupt- und Finanzausschuss

10 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter

  •  
    • Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt und Landespflege

10 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter

  •  
    • Rechnungsprüfungsausschuss

8 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter

  •  
    • Ausschuss für Familie, Jugend, Soziales und Kultur

8 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter

  1. Die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und aus sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
  2. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird aus den Mitgliedern des Ausschusses gewählt. Es muss sich um ein Ratsmitglied handeln.
  3. In den übrigen Ausschüssen führt der Ortsbürgermeister den Vorsitz.
§ 3

Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse

Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Ortsgemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates, soweit die Beschlussfassung dem Ausschuss nicht wieder entzogen wird. Die Bestimmungen dieser Hauptsatzung bleiben unberührt.

§ 4

Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates an den Ortsbürgermeister

  1. Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
  1. Einvernehmen in den Fällen der Teilungsgenehmigungen gemäß § 19 (3) Satz 1 BauGB,
  2. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung,
  3. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 3.000,00 € im Einzelfall,
  4. Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu insgesamt zwei Jahren; ausgenommen sind zinslose Stundungen,
  5. Die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdgenossenschaftsversammlung.
  1. Sonstige besondere gesetzliche Zuständigkeitsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 5

Beigeordnete

Die Ortsgemeinde Föhren hat bis zu 3 Beigeordnete.

§ 6

Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates

  1. Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Ortsgemeinderatsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen des Ortsgemeinderates eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6.
  2. Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10,00 €.
  3. Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrtkosten zwischen Wohnort und Sitzungsort erstattet.
  4. Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Selbständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienstausfall in Höhe eines Durchschnittssatzes von bis zu 45,00 € je Sitzung. Personen, die weder einen Lohn- oder Verdienstausfall geltend machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich
  1. in Höhe von 22,50 € je Sitzung, wenn sie mindestens ein in ihrem Haushalt mit ihnen wohnendes Kind unter 14 Jahren tatsächlich betreuen oder
  2. in Höhe von 45,00 € je Sitzung, wenn sie einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen.

Liegen die Voraussetzungen des Satzes 3 Nummern 1 und 2 gleichzeitig vor, wird der

Ausgleich nur einmal gewährt; es gilt der höhere Betrag.

  1. Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Gemeinderatsmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes.
  2. Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen oder Besprechungen an einem Tag wird nur insgesamt ein Sitzungsgeld gewährt.
§ 7

Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen

(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10,00 €.

(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 6 entsprechend.

§ 8

Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters

  1. Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.
  1. Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
§ 9

    Aufwandsentschädigung der Beigeordneten

  1. Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2.
  2. Ehrenamtliche Beigeordnete, denen keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates, der Ausschüsse und der Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ortsgemeinderatsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung; § 6 Abs. 4 gilt entsprechend. Eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe erhalten Beigeordnete, die Ortsgemeinderatsmitglied sind und denen keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse, sofern sie diesen nicht angehören, und an den Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO).
  1. Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 11,70 €. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.
  1. Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
  2. § 6 Abs. 4 bis 6 gelten entsprechend.

§ 10 Inkrafttreten

  1. Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01. 07. 2009 in Kraft.
  1. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 14.10.2004 außer Kraft.

Föhren, den

(DS)

_______________________

(Reinehr, Ortsbürgermeister)

______________________________________________

Die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Roemischen Weinstrasse wird beauftragt, die vorstehende Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

Föhren, den

Ortsgemeinde Föhren

(DS)

_______________________

(Reinehr, Ortsbürgermeister)

 

 

Von Ratsmitglied Steffes wurde vorgetragen, dass sich seine Fraktion gegen eine Erhöhung des Sitzungsgeldes von 7,50 Euro auf 10,00 Euro ausspreche; dies wäre eine Erhöhung von 33 %. Solch eine Erhöhung könnte man gegenüber den Bürgern bei der gespannten Haushaltslage, wie von Ortsbürgermeister Reinehr vorgetragen, nicht verantworten.

In der Ortsgemeinde Föhren gäbe es mehrere Personen, die unentgeltlich ihre Freizeit (vor allem an den Wochenenden) für die Ortsgemeinde zur Verfügung stellen und auch auf Fahrtkosten etc. verzichten würden.

Mit dem eingesparten Sitzungsgeld könnte man diesen Personen eine kleine monatliche Entschädigung zukommen lassen. Seine Fraktion hätte hierbei z. B. an Tätigkeiten wie die Betreuung des Bürger & Vereinshauses bzw. der Grillhütte Föhren gedacht.

Nach eingehender Diskussion wurde sodann folgender Antrag von Ratsmitglied Steffes gestellt:

Er stelle für die FWG Steffes den Antrag, es bei dem Sitzungsgeld von je 7,50 Euro zu belassen (Änderung der §§ 6 & 7 der Hauptsatzung)

Im Ältestenrat soll sodann über ein monatliches Salär an bestimmte Personen, die freiwillig und unentgeltlich Dienst für die Ortsgemeinde Föhren entrichten, gesprochen werden.

Von Ratsmitglied Urbanek wurde mitgeteilt, dass die SPD-Fraktion der Hauptsatzung, so wie sie jetzt vorliege, zustimmen werde. Die Erhöhung des Sitzungsgeldes sei sehr moderat erfolgt. Außerdem sei bislang seit der Einführung des Sitzungsgeldes noch keine einzige Erhöhung erfolgt.

Auch Ratsmitglied Radant teilte mit, dass die CDU-Fraktion der vorliegenden Hauptsatzung zustimmen werde.

Sodann wurde von Ortsbürgermeister Reinehr der Antrag der FWG Steffes zur Abstimmung gestellt und zwar

es bei einer Entschädigung von 7,50 Euro pro Sitzung zu belassen und im Ältestenrat bezüglich eines monatlichen Salärs an bestimmte Personen in der Ortsgemeinde Föhren Gespräche zu führen.

Hierfür stimmten 6 Ratsmitglieder, 12 Ratsmitglieder dagegen bei einer Enthaltung.

Für die vorliegende Hauptsatzung mit den von Ortsbürgermeister Reinehr vorgetragenen Ergänzungen stimmten 13 Ratsmitglieder bei 6 Gegenstimmen.

4. Übertragung von Aufgaben auf den Ausschuss für

Bauangelegenheiten, Umwelt und Landespflege

Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass die letzte Beschlussfestlegung am 22. 11. 2006 erfolgte. Danach erfolgte eine Übertragung von Aufgaben auf den vorgenannten Ausschuss bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,00 Euro im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel. Außerdem konnte der Ausschuss abschließend über das Einvernehmen zu Bauanträgen entscheiden, ausgenommen Bauvorhaben von ortsbildprägender Bedeutung.

Nach der Neuwahl des Ortsgemeinderats soll dieser die Gelegenheit haben zu bestimmen, ob an dieser Praxis festgehalten werden soll oder nicht.

Es wurde sodann folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

  1. Gemäß § 3 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Föhren wird dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt und Landespflege die abschließende Entscheidung in Bauangelegenheiten, sofern diese vom Haushaltsplan gedeckt sind, bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,00 Euro übertragen.
  2. Außerdem wird dem Ausschuss die abschließende Entscheidung über alle Bauanträge (Erteilung des sogenannten Einvernehmens) übertragen, sofern diese nicht eindeutig ortsbildprägend sind.

Ferner sollen im Ältestenrat Gespräche geführt werden, wie die in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse besser umgesetzt werden können ohne erneute zeitraubende Behandlung im Ortsgemeinderat.

Hierfür stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.

5. Wahl der Ausschüsse

- Haupt- und Finanzausschuss

- Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt und Landespflege

- Ausschuss für Familien, Jugend, Soziales und Kultur

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Umlegungsausschuss

Ortsbürgermeister Reinehr wies darauf hin, dass Wahlen grundsätzlich geheim seien. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz der GemO kann der Ortsgemeinderat beschließen, dass hierüber offen abgestimmt werden kann.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, die Abstimmung offen durchzuführen.

Ortsbürgermeister Reinehr wies noch darauf hin, dass bei diesen Wahlen sein Stimmrecht ruhe.

Sodann wurden durch den Vorsitzenden die gemeinsamen Wahlvorschläge vorgetragen:

zu 5 a) Haupt- und Finanzausschuss (10 Mitglieder)

Mitglied                                          Vertreter:

SPD–Fraktion:

Wagner Matthias                               Follmann Rudolf

Urbanek Ulrich                                   Müller Martin

Röder Rainer                                     Engel Eugen

Weber Otmar                                   Klaus-Höhl Klaudia

FWG Steffes:

Neumann Ludwig                              Krones Hans-Josef

Follmann Kurt                                   Barthen Emil

Müller Adolf                                      Thul Doris

CDU-Fraktion:

Radant Rosi                                      Reichsgräfin von Kesselstatt Alexandra

Follmann Jürgen                                Heidrich Lutz

Weyer Andre                                   Trierweiler Hans-Norbert

Hierfür stimmen alle Ortsgemeinderatsmitglieder.

zu 5 b) Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt und Landespflege (10 Mitglieder)

Mitglied                                         Vertreter:

SPD-Fraktion:

Baden Rainer                                   Dixius Tim

Engel Eugen                                   Follmann Rudolf

Müller Martin                                   Wagner Mathias

Thiel Herbert Schöller Gerd

FWG Steffes:

Steffes Martin                                Rausch Anton

Wagner Christoph                          Sandner Sandra

Weyer Bernhard                            Steffes Hermann-Josef

CDU-Fraktion:

Heidrich Lutz                                 Müller Willi

Monzel Hugo                                 Follmann Jürgen

Glasner Peter                                Radant Rosi

Hierfür stimmen alle Ortsgemeinderatsmitglieder.

zu 5 c) Ausschuss für Familien, Jugend, Soziales und Kultur (8 Mitglieder)

Mitglied                                           Vertreter:

SPD-Fraktion:

Wehinger Horst                                 Tobschall Claudia

Klaus-Höhl Klaudia                               Valerius Bernd

Schabio Rita                                       Baran Anton

FWG Steffes:

Grümmer Kerstin                                Schneider Frank

Sandner Sandra                                 Frein Uli

Orth Anja                                         Müller Monika

CDU-Fraktion:                            

Linage-Munoz Maria                           Reichsgräfin von Kesselstatt Alexandra

Kieselmann Sabine                            Bernardy Irmhild

Hierfür stimmen alle Ortsgemeinderatsmitglieder.

zu 5 d) Rechnungsprüfungsausschuss (8 Mitglieder)

Mitglied                                          Vertreter:

SPD-Fraktion:

Löhr Harald                                       Wehinger Horst

Klaus-Höhl Klaudia                              Müller Martin

Urbanek Ulrich                                  Follmann Rudolf

FWG Steffes:

                                                      Vertreter

Rößler Josef                                     Reis Hermann

Weyer Bernhard                               Barthen Emil

CDU-Fraktion:

Radant Rosi                                      Reichsgräfin von Kesselstatt Alexandra

Weyer Andre                                   Monzel Hugo

Trierweiler Hans-Norbert                     Follmann Jürgen

Hierfür stimmen alle Ortsgemeindratsmitglieder.

zu 5 e) Umlegungsausschuss

als Vorsitzende des Umlegungsausschusses Frau OVR’in Lichtenthal-Lauer Sabine

als stellvertretender Vorsitzende Herrn LVD Ternes Hans-Peter

Befähigt zum höheren

allgemeinen Verwaltungsdienst Trierweiler Hans Norbert

Vertreter: Natus Hans-Dieter

Bewertungsfachmann: Steffes Hermann-Josef

Vertreter: Schneider Rolf

Gemeinderatsmitglied: Follmann Rudolf

Vertreter: Röder Rainer

Gemeinderatsmitglied: Müller Martin

Vertreter: Follmann Jürgen

Hierfür stimmen alle Ortsgemeinderatsmitglieder.

6. Festlegung einer Sitzungs- und Fahrtkostenentschädigung

für die Mitglieder des Umlegungsausschusses

Ortsbürgermeister Reinehr trug folgenden Beschlussvorschlag vor:

Die Ortsgemeinde Föhren beschließt für jede volle und angefangene Stunde einer Sitzung des Umlegungsausschusses eine Entschädigung in Höhe von 16,00 Euro, einschließlich Fahrzeit, zuzüglich Fahrtkostenerstattung in Höhe von 0,27 Euro/km.

Hierfür stimmten 15 Ratsmitglieder, ein Ratsmitglied dagegen bei 4 Enthaltungen.

7. Annahme einer Spende für den Bachlehrpfad "Lebendiger Föhrenbach"

Ortsbürgermeister Reinehr nahm Bezug auf die Neuregelung über die Annahme von Spenden und trug vor, dass über die Annahme jetzt der Ortsgemeinderat entscheiden muss.

Es liege eine Spende der Sparkasse Trier für die Einweihung des Info-Lehrpfades in Höhe von 150,00 Euro vor.

Für die Annahme der Spende stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.

Abschließend trug der Vorsitzende vor, dass mit der Spendeneinnahme die musikalische Ausgabe vom Eröffnungstage ausgeglichen werden konnte.

8. Anschaffung eines 2. Geschwindigkeitsmessgerätes

Ortsbürgermeister Reinehr nahm Bezug auf die jedem Ratsmitglied vorliegende Tischvorlage und erläuterte diese eingehend.

Für die Vergabe an die Firma Via Traffic Controlling GmbH zum Bruttopreis von 1.585,32 Euro stimmten alle Ortsgemeinderatsmitglieder.

Ferner soll ein zweites Akku mitbestellt werden, falls kein kostenloser Erwerb möglich.

9. Verschiedenes

Ratsmitglied Radant

a) Gewerbegebiet "Steinhäufchen"; Vertrag zur Übertragung des Gesellschafteranteils mit der

Volksbank Trier eG. abgeschlossen?

Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass er bereits mehrfach an den Abschluss erinnert hätte. Die Vertragsunterzeichnung soll nun in nächster Zeit erfolgen. Durch die Verzögerung würden der Ortsgemeinde Föhren keine Nachteile entstehen.

b) Dr. Patheiger Straße – Rissesanierungen; bleibt das so?

Der Vorsitzende trug vor, dass die Rissesanierungen über die Fachabteilung der Verbandsgemeinde Schweich veranlasst und von einer Fachfirma ausgeführt wurden und abgeschlossen seien.

c) neuer Sachstand "Kloster"

Der Vorsitzende teilte mit, dass sich zwei weitere Interessenten das Objekt angeschaut hätten; bis jetzt hätte sich aber nichts Konkretes getan.

Ratsmitglied Heidrich:

Bitte an die Fachabteilung der Verbandsgemeinde Schweich um Mitteilung, ob die im Haushaltsplan 2009 aufgeführten Einnahmen nach jetzigem Stand eingehen bzw. eingegangen sind.

Weiterleitung wurde zugesagt.

Ratsmitglied Adolf Müller: Rückschnitt der Hecken und Bäume am "Reischelplatz"

Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass die Hecken und Bäume bereits ordnungsgemäß zurückgeschnitten wurden; ein weiterer Rückschnitt sei nicht vorgesehen.

Er schlage vor, die Frage, ob auch ganze Bäume wegen zu großer Beschattung bzw. Gefährdung entfernt werden sollen, an den Bauausschuss zu delegieren.

Ratsmitglied Weyer: Kinderspielplatz "Eitzenbach" aufwerten

Ortsbürgermeister Reinehr teilte mit, dass alle Kinderspielplätze vom TÜV begutachtet und weitgehend als sicher eingestuft wurden. Bei einigen kleineren Spielgeräten seien die Pfosten morsch. Diese Geräte würden in Kürze ausgetauscht.

Ratsmitglied Willi Müller schlug vor, die in der Gemeindewerkstatt befindlichen Spielgeräte, die seinerzeit vor der Krabbelstube aufgestellt werden sollten, zur Ergänzung mit aufzustellen.

Man einigte sich darauf, dass auch die Situation der Kinderspielplätze in der Ortsgemeinde im Ausschuss für Bauangelegenheiten weiter behandelt werden soll.

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 30. September 2009 um 13:16 Uhr