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Antrag vom 28. November 2008 PDF Drucken E-Mail
 Antrag unserer   Fraktion vom 28. November 2008  

 

 FWG Steffes, Kreuzstr., Föhren

                                                                   

                                                            

        Ortsgemeinde Föhren

        Ortsbürgermeister J. Reinehr

        Hauptstr. 47

 

       54343 Föhren

 

                                                                   

                                                                                                                                                   

Antrag:       

                     a.)

                      

                       Schaffung gemeindeeigener Räumlichkeiten für die Betreuung ein- und zweijähriger Kinder in der Ortsgemeinde Föhren

                     b.)

                       Beauftragung einer Studie über die mittel- bis langfristige Entwicklung der Gemeinde Föhren

-          Gemeindeentwicklungskonzept

-          Bürgerbeteiligung in Form eines Fragebogens

Hiermit stellt die Freie Wählergruppe Steffes den Antrag zu folgender Untersuchung:                       

zu a.)

Inwieweit besteht die Möglichkeit, das alte Schulhaus in der Nachbarschaft des Bürger- und Vereinshauses zu erwerben und in Teilbereichen für o.g. Zwecke umzunutzen?

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand besteht für die Ortsgemeinde die Möglichkeit, dass Schulgebäude in Form einer Schenkung durch die Insolvenzverwaltung, übertragen zu bekommen.

Hier sehen wir die Möglichkeit, die geforderten Räumlichkeiten für die weitergehende Kinderbetreuung in der Gemeinde zu schaffen und das derzeit leerstehende Gebäude in das Gesamtkonzept des Bürger- und  Vereinshauses zu integrieren.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob durch die gleichzeitige Integration der Krabbelstube in dieses Gebäude, der dadurch freiwerdende Raum im Bürger- und Vereinshaus als Gemeindebüro durch den Bürgermeister genutzt werden könnte.

 

Neben der sich hieraus ergebenden zentralen Lage der Gemeindeverwaltung sehen wir einen entscheidenden weiteren Vorteil.

Das derzeit durch den Bürgermeister genutzte „Haus der Gemeinde“ wäre frei und könnte veräußert werden.

Der aus diesem Verkauf erzielte Erlös, würde zusätzlich für den Ausbau- und Umbau, sowie eine zweckmäßige und ansprechende Gestaltung des Umfeldes

zur Verfügung stehen.

Das Gebäude stellt mit seinen architektonisch- und statischen Gegebenheiten eine optimale Grundlage zur Umnutzung dar.

Die zusätzliche Schaffung von vermietbaren Wohn- bzw. Gewerbeflächen in den oberen Geschossen ist ebenso denkbar, wie eine Erweiterung bzw. Veränderung des Platzangebotes im Bürger und Vereinshaus.

Die Investition von Geldern in eigene Gebäude und Freiflächen, sehen wir in diesem Zusammenhang als durchaus wirtschaftlich an.

Investitionen in fremdes Eigentum und Zuständigkeitsbereiche ist vor dem Hintergrund solcher Alternativoptionen unter Umständen nicht empfehlenswert.

Es bleibt weiterhin zu bedenken, dass jede Investition im Bereich des ehemaligen Klosters und somit im Umfeld des Bürger- und Vereinshauses immer nur eine Verbesserung der Situation und somit ein weiterer Schritt zur Ortskernsanierung darstellt.

Die derzeit angedachte Erweiterung der Kindertagesstätte stellt aus unserer Sicht neben der finanziellen Problematik für die Gemeinde einen allgemein nicht zu vertretenden Einschnitt in bestehende und bereits mehrfach sanierte Kernbereiche dar.

Nach unserer Auffassung ist die derzeitige Situation der Kindertagesstätte hinsichtlich des Platzangebotes und der vorhandenen Spiel- und Freiflächen

bereits optimiert und sollte nicht verändert werden.

Wir möchten die Fraktionen bitten, unsere Ausführungen in die Diskussion um die zusätzliche Schaffung von Betreuungsplätzen und die Zukunftsentwicklung unserer Gemeinde mit einzubeziehen.

 

 

 

 zu b.)

Des Weiteren möchten wir anregen, ein Gemeindeentwicklungskonzept durch eine unabhängige Institution bezüglich der langfristigen Entwicklung unserer Ortsgemeinde in Auftrag zu geben.

Eine solche Ausarbeitung könnte zum Beispiel recht kostengünstig und neutral von Studenten z.B. der Universität Trier im Rahmen eines Studienprojektes erbracht werden. Ebenso wäre jedoch auch die Beauftragung eines professionell arbeitenden Wirtschaftsinstitutes denkbar.

In Rahmen einer direkten Bürgerbeteiligung wäre ebenfalls - parallel hierzu - die Befragung der Einwohner in Form eines Fragebogens denkbar.

Aus diese Studie bzw. den Umfrageergebnissen sollte hervorgehen, wie die mittel- bis langfristige Entwicklung  hinsichtlich des demographischen Wandels und der allgemein wirtschaftlich, sowie sozialen Entwicklung der Gemeinde und deren Umkreis zu erwarten ist.

 

Speziell aus dem Fragebogen sollte u.a. auch der Bedarf nach öffentlichen Gebäuden und Räumlichkeiten in der Zukunft hervorgehen.

Betrachtet man sich die derzeitige Vorhaltung verschiedenster Gebäude in unterschiedlichen Trägerschaften, so ist es sicherlich sinnvoll eine solche Bedarfsanalyse zu erstellen.

 

Größere Leerstände sollten im Hinblick auf weiter steigende Unterhalts- und Renovierungskosten, sowie die angespannten Haushaltssituationen der Träger, in Zukunft vermieden werden.

Aus dieser Erkenntnis heraus stellt sich die Frage, in wieweit  kann in Zukunft der Bedarf an Räumlichkeiten sowohl durch die Ortsgemeinde, als auch die  Kirchengemeinde und die Ortsvereine evtl. gemeinsam wirtschaftlich und sinnvoll gedeckt werden.

Unter Berücksichtigung aller relevanten Wirtschaftsfaktoren, sozialen Belange, sowie eingehende Befragungen der Bevölkerung, der Ortsvereine und Gewerbetreibenden sollte ein aussagekräftiger Blick in die Zukunft gelingen

und bei den Entscheidungen zur Weichenstellung in die Zukunft behilflich sein.

  

Föhren, 28. November 2008

 

FWG Steffes, Föhren