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Antrag Bolz-/Festplatz PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 06. Juli 2010 um 09:44 Uhr

 

 

 

Sehr geehrter Herr Reinehr,

sehr geehrte Beigeordnete,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

 

wie in der Gemeinderatssitzung vom 24.06.10 angekündigt beantragen wir

hiermit die

 

"Beratung und Beschlußfassung über die Beauftragung eines öffentlich bestellten Sachverständigen zur Klärung des Sachverhaltes und der weiteren Vorgehensweise Bolz- und Festplatz Im Brühl

 

in die nächste Gemeinderatssitzung aufzunehmen.

 

Eine Dringlichkeitssitzung ist nicht auszuschließen

 

  1. Ausgangslage:
    Die Ortsgemeinde Föhren hatte im Sommer 2008 beschlossen, den Bolz-/Festplatz an der Grundschule Föhren zu einer multifunktionalen Fläche auszubauen.
    • zum einen als befestigte Fläche für die jährliche Kirmes und/oder ähnliche Veranstaltungen
    •  

    • zum anderen als Bolzplatz bzw. Kinderspielplatz
    •  

  2.  

     

    Vor Beschlussfassung fand ein Ortstermin mit dem Bauausschuss, dem Bürgermeister, sowie dem Bauingenieur der VG Schweich statt. Die Anforderungen wurden klar definiert und als umsetzbar angesehen.

     

    Die ausgeführten Arbeiten nach der Auftragsvergabe im August 2008 haben eine grobkörnige Oberfläche als Resultat. Der Platz ist als Bolzplatz nicht nutzbar, da der "grobe Schotter" an der Oberfläche vor allem ein hohes Verletzungsrisiko für Fußballspieler beinhaltet. Die Nutzung als Festplatz ist lt. Aussage der Vereine unzumutbar.

     

    Die geforderten Nachbesserungen sofort nach der Kirmesverstaltung 2009 sind
    augenscheinlich nie ausgeführt worden.

    Planer und Auftragnehmer bekräftigen nach wie vor keine Fehler in Planung und Ausführung gemacht zu haben. Keiner übernimmt die Verantwortung, für das über 30.000,00 Euro teure Projekt.

     

    Die Mehrkosten der Überarbeitung sollen von der Gemeinde getragen werden.
    Die fachlich richtige Überarbeitungsplanung ist unseres Erachtens noch nicht
    gegeben.

    Eine nicht fachgerechte Nacharbeit wollen wir auf jeden Fall ausschließen.

    Somit ist die Beauftragung des Sachverständigen unbedingt erforderlich.

     

    Nach unserer Recherche gibt es eine Arbeitsgemeinschaft für öffentlich vereidigte Sachverständige im Garten/-Landschafts-/ Sportplatzbau usw.

    Auf der Internetseite zu ersehen ( www.ag-sachverstaendige.de)

     



    Josef Steffes

    FWG

     

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 06. Juli 2010 um 07:47 Uhr